Autor Thema: Bewertung meines Arbeitszeugnisses !! HILFE !!!  (Gelesen 3983 mal)

Maurinio

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Bewertung meines Arbeitszeugnisses !! HILFE !!!
« am: April 18, 2006, 16:20:17 Nachmittag »
Hallo an alle,

ich habe meinen Chef damit beauftragt mein Arbeitszeugnis zu überarbeiten, jetzt stellt sich die Frage ob es gut oder schlecht ist ??? Am besten in Noten beurteilen, danke.

"Im Verlaufe der Ausbildung war Herr XXX in der Lage, bereits sachbearbeitende Tätigkeiten, wie Einholen von Angeboten und Vergabe von baulichen Aufträgen, durchzuführen. Er erhielt darüber hinaus umfassende Einweisungen in das gesamte Spektrum der Mietverwaltung.

Herr XXX verfolgte das Ausbildungsziel gewissenhaft und mit Interesse. Ihm übertragene Aufgaben bearbeitete er selbständig. Sein offenes, freundliches und hilfsbereites Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kunden war einwandfrei.

Für den weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Herrn XXX alles Gute "


Nach meiner Meinung hört sich das nicht so gut an, oder wie meint Ihr das ???

Klaus Schiller

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Bewertung meines Arbeitszeugnisses !! HILFE !!!
« Antwort #1 am: April 18, 2006, 20:15:34 Nachmittag »
Die Wertung fällt sehr knapp aus, viele wichtige Aspekte fehlen, z.B. die für die Gesamtnote entscheidende Lesitungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit oder Angaben zu Fähigkeiten und zum Verhalten gegenüber Kollegen. Mögliche Deutung: all dies war "nicht der Rede wert".

Formulierungen wie "in der Lage, bereits sachbearbeitende Tätigkeiten durchzuführen" oder "erhielt umfassende Einweisungen in das gesamte Spektrum ..." passen eher in ein Praktikumszeugnis. Eine Ausbildung sollte über "Einweisungen" hinausgehen.  Zudem sollte das Ausbildungsziel nicht nur "mit Interesse verfolgt", sondern auch "erreicht" werden.

Aber ganz ohne Kenntnis des (Ausbildungs-)Berufes und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf

ich habe meinen Chef damit beauftragt mein Arbeitszeugnis zu überarbeiten
Das ist nicht gerade sinnvoll. Erfahrungsgemäß sinkt die Bereitschaft zur Zeugnis-Korrektur erheblich, wenn sich ein Arbeitgeber wiederholt mit (unkonkreten) Änderungswünschen befassen muss.

Der übliche Weg ist:
1) Sie erhalten das Zeugnis
2) Sie lassen es analysieren
3) Sie lassen es, sofern erforderlich, anschließend professionell verbessern und reichen dem Arbeitgeber diese unterschriftsreife Zeugnisfassung ein.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis in Ihrem Sinne aufwerten lassen möchten, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

gast

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Bewertung meines Arbeitszeugnisses !! HILFE !!!
« Antwort #2 am: April 18, 2006, 23:32:54 Nachmittag »
Hallo,

das heisst wenn ich mich mit dem Zeugnis bewerbe kann sich der neue Arbeitgeber keine Note bilden bzw. ob es positiv als auch negativ ist ???

Gibts denn da keine negativen oder positiven Anmerkungen (Floskeln oder Codes) vielleicht zwischen den Zeilen ???

Klaus Schiller

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Bewertung meines Arbeitszeugnisses !! HILFE !!!
« Antwort #3 am: April 19, 2006, 20:00:51 Nachmittag »
Das heisst wenn ich mich mit dem Zeugnis bewerbe kann sich der neue Arbeitgeber keine Note bilden bzw. ob es positiv als auch negativ ist ???
Gibts denn da keine negativen oder positiven Anmerkungen (Floskeln oder Codes) vielleicht zwischen den Zeilen ???


Natürlich enthält das Zeugnis wertende Aussagen (z.B. "XXX verfolgte das Ausbildungsziel gewissenhaft und mit Interesse, i hm übertragene Aufgaben bearbeitete er selbständig" = Lern- und Arbeitsweise Note 3; "Sein offenes, freundliches und hilfsbereites Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kunden war einwandfrei" = Verhalten Note 2).
Aber wie gesagt, viele wichtige Aspekte sind nicht berücksichtigt. Und diese Unvollständigkeiten können als "beredtes Schweigen" gedeutet werden ("diese Leistungen waren nicht der Rede wert").

Noch einmal zum Vergleich die Übersicht über ein vollständiges AZUBI-Zeugnis: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf


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