Autor Thema: Bewertung meines Arbeitszeugnisses  (Gelesen 3068 mal)

Meli

  • Gast
Bewertung meines Arbeitszeugnisses
« am: September 20, 2007, 08:54:31 Vormittag »
Hallo zusammen

Ich wäre froh, wenn ihr Eure Meinungen zu meinem Arbeitszeugnis abgeben könntet.

xxx war vom 1.1.2007 - 31.7.2007 als Schadensachbearbeiterin Personenversicherung im xxx angestellt.

Ihre Tätigkeit beinhaltete folgende Hauptaufgaben:
- Bearbeitung der Leistungsfälle im Unfall- und Krankentaggeldbereich
- Deckungsprüfungen, medizinische und rechtliche Beurteilungen
- allgemeine Schadenskorrespondenz
- telefonischer und schriftlicher Kontakt mit Versicherten, Aerzten und übrigen Versicherungen
- Bezahlung von Taggelder

Wir weisen daraufhin, dass es uns aufgrund des kurzen Anstellungsverhältnisses nicht möglich ist, eine grundlegende Bewertung abzugeben. Die Abteilung xxx war im Aufbau und sie erreichte aus diesem Grund während der Anstellungsdauer nie die volle Dossieranzahl.

xxx arbeitete sich dank ihrer raschen Auffassungsgabe schnell in den vielfältigen Tätigkeitsbereich ein. Sie verfügte über gute Branchenkenntnisse, besonders hervorheben möchten wir ihr fundiertes Wissen im Krankentaggeld-Bereich. Bei komplexen Sachverhalten erarbeitete sie selbständig zielgerichte Lösunge. Mit ihrer motivierten und engagierten Arbeitsweise und viel Eigeninitiative erfüllte sie die gesteckten Ziele und Anforderungen vollständig. Gewissenhaft, verwantwortungsbewusst und speditiv erledigte sie ihre Aufgaben bei guter Arbeitsqualität.

Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitenden begegnete sie zuvorkommend, höflich und hilfsbereit.

xxx verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr für die geleisteten Dienste und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

- Unterschriften


Was mich besonders stört ist der Satz "Wir weisen daraufhin, dass es una aufgrund des kurzen Anstellungsverhältnisses nicht möglich ist, eine grundlegende Bewertung abzugeben." Ich finde, dies "schwächt" die nachfolgende Beurteilung, oder sehe ich das falsch?

Herzlichen Dank für Euer Feedback

Meli

Steffen69

  • Gast
Bewertung meines Arbeitszeugnisses
« Antwort #1 am: September 20, 2007, 15:11:20 Nachmittag »
Zitat
Was mich besonders stört ist der Satz "Wir weisen daraufhin, dass es una aufgrund des kurzen Anstellungsverhältnisses nicht möglich ist, eine grundlegende Bewertung abzugeben." Ich finde, dies "schwächt" die nachfolgende Beurteilung, oder sehe ich das falsch?


Ich stimme dir zu, die Wertugn ist unnötig lückenhaft. Hierzu gibt es folgendes Urteil:
Ein Arbeitnehmer kann ein qualifiziertes Zeugnis, d.h. auf Führung und Leistung ausgedehntes Zeugnis dann fordern, wenn ein dauerndes Arbeitsverhältnis beendet wurde. Maßgeblich dafür ist allein, ob das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist und nicht, wie lange es tatsächlich gedauert hat. Auch nach einer tatsächlich nur zweitägigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber Führung und Leistung beurteilen und hat er sie beurteilt, weil er den Arbeitnehmer deswegen von der Arbeit freigestellt hat. Wenn auch die Beurteilung nach zwei Tagen schwierig sein kann, ist sie doch nicht unmöglich, und es kann auf die Schwierigkeit der Beurteilung angesichts der kurzen Beschäftigung hingewiesen werden. Die Notwendigkeit einer schlechten Beurteilung hindert die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses nicht. Der Arbeitnehmer muss vielmehr selbst entscheiden, ob er ein solches Zeugnis wünscht oder nicht. - LAG Düsseldorf, Kammer Köln, 14.5.1963 - 8 Sa 177/63

Wenn du weitergehend Beratung suchst, kannst du dich auch an die Zeugnishotline wenden: 01805/ 767 427 (14ct/min)


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