Autor Thema: Bewertung meines Arbeitszeugnisses  (Gelesen 3370 mal)

sprinter 2561

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Bewertung meines Arbeitszeugnisses
« am: September 04, 2005, 08:09:18 Vormittag »
Hallo,

wie kann ich dieses Arbeitszeugnis verstehen?

Frau X war in der Zeit vom 01. Nov. 1993 bis 23. Juli 2005 als kaufmännische Angestellte in unserem Unternehmen tätig.

Zunächst war sie in der Abteilung Kunstgewerbe/Kasse, überwiegend im Bereich Korbwaren und Korbmöbel sowie Haushaltswaren eingesetzt. Zum 01. Februar 1994 wechselte Frau X in die Abteilung Gartenmöbel. Hier wurde sie aufgrund Ihrer guten Leistungen zum 01. Februar 1997 als stellvertretende Abteilungsleiterin bestätigt.

Nachdem es sich bei Gartenmöbel um eine saisonbedingte Abteilung handelt, war Frau X zusätzlich als Verkäuferin im Weihnachts-und Haushaltsmarkt aktiv.

Zu ihrem Aufgabengebiet gehörte im Wesentlichen:
-Kundenberatung und Verkauf
-Angebotserstellung
-Auftragsabwicklung
-Bestücken der Ausstellung
-Kassentätigkeiten

-Waren-und Ausstellungspflege
-Allgemeine Verwaltungsarbeiten

Aufgrund ihrer schnellen Auffassungsgabe konnte sich Fr. X rasch in ihr saisonal wechselndes Aufgabengebiet einarbeiten. Sie eignete sich umfassende Warenkenntnisse in ihren Einsatzbereichen an, wo sie kontinuierlich gute Umsatzergebnissse erzielte. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau X immer sorgfältig, zuverlässig, und gewissenhaft. Darüber hinaus zeichnete sie sich stets durch absolute Ehrlichkeit und Loyalität gegenüber unserem Unternehmen aus. Mit ihren Leistungen waren wir stets voll zufrieden.

Frau X besitzt eine sehr freundliche, hilfsbereite und zuvorkommende Art. Ihr Verhalten im Umgang mit Kunden war immer vorbildlich. Gegenüber Vorgestezten und Kollegen verhielt sie sich jederzeit einwandfrei.

Frau X scheidet mit dem heutigen Tag zum Ende ihrer Elternzeit aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern ihren Austritt sehr und bedanken uns bei dieser Gelegenheit für die gute Mitarbeit. Für Ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir alles Gute und viel Erfolg.

Nun meine Fragen:

- Gibt es eine Frist bis zu der ich mein Zeugnis, falls nötig, bei meinem ehemaligen Arbeitgeber "reklamieren" muss?
-Mit welcher Schulnote ist dieses Arbeitszeugnis zu bewerten?
-Wie ist der Absatz über mein Verhalten zu Kunden und Kollegen zu bewerten?`
-Ich bin aus eigenem Wunsch ausgeschieden. Müsste das in diesem Zeugnis nicht erwähnt werden?
-Ich habe jede betriebliche Weiterbildungsmöglichkeit wahrgenommen, zahlreiche Seminare und Trainingsmaßnahmen. Sollte das vielleicht noch erwähnt werden?
-Bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Testkäufen, wurde ich von den Testern mit der Gesamtnote gut bzw. sehr gut bewertet . Wie kann ich den Satz in meinem Zeugnis verstehen, bei dem meine Warenkenntnisse mit "umfassend" bezeichnet werden?

Für eine möglichst genaue Bewertung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen


Sprinter 2561

Klaus Schiller

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Bewertung meines Arbeitszeugnisses
« Antwort #1 am: September 04, 2005, 22:51:13 Nachmittag »
Gibt es eine Frist bis zu der ich mein Zeugnis, falls nötig, bei meinem ehemaligen Arbeitgeber "reklamieren" muss?
Die Reklamation sollte so schnell wie möglich erfolgen. Von den Arbeitsgerichten wurde die Aufforderung zur Korrektur nach 10-12 Monaten des Zuwartens zurückgewiesen: "Wer binnen eines Jahres nach Erhalt eines Arbeitszeugnisses zwar Kontakt zum Arbeitgeber hat, diesen aber nicht zur Zeugniskorrektur auffordert, kann in der Regel später keine Berichtigung mehr fordern"; Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Az. 13 Sa 1050/99

Mit welcher Schulnote ist dieses Arbeitszeugnis zu bewerten?
Gesamtnote 2

Wie ist der Absatz über mein Verhalten zu Kunden und Kollegen zu bewerten?
Note 1

Ich bin aus eigenem Wunsch ausgeschieden. Müsste das in diesem Zeugnis nicht erwähnt werden?
In der Tat sollte dies erwähnt werden, sonst geht man von einer Arbeitgeberkündigung aus: "Frau X scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus."

Ich habe jede betriebliche Weiterbildungsmöglichkeit wahrgenommen, zahlreiche Seminare und Trainingsmaßnahmen. Sollte das vielleicht noch erwähnt werden?
Die Bewertung des Fachwissens fällt sehr knapp aus. Hier werden nur Warenkenntisse bescheinigt, nicht aber auch kaufmännische Kompetenz.  
Die Weiterbildungsbereitschaft kann ebenfalls erwähnt, über Seminare etc. liegen aber in der Regel eigene Bescheinigungen vor.

Bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Testkäufen, wurde ich von den Testern mit der Gesamtnote gut bzw. sehr gut bewertet . Wie kann ich den Satz in meinem Zeugnis verstehen, bei dem meine Warenkenntnisse mit "umfassend" bezeichnet werden?
Note 2 (zum Vergleich: "umfassende und fundierte Kenntnisse" =Note 1)

Für eine möglichst genaue Bewertung wäre ich sehr dankbar
Insgesamt fällt der Leistungsteil mit Blick auf die lange Beschäftigungszeit recht knapp aus. Wichtige Aspekte wie die Führungsleistung als stellv. Abteilungsleiterin bleiben unerwähnt. Auch befindet sich kein einziges dynamisches Attribut im Zeugnis (motiviert, engagiert...)., was auf eine sehr geringe Arbeitsbereitschaft schließen lässt. Weitere kleine Auffälligkeiten sind u.a. die Formulierung "wir bedanken uns für die gute Mitarbeit" (statt wir danken ihr für die stets guten Leistungen") oder das fehlende wichtige Adverb "weiterhin" vor dem Erfolgswunsch ("weiterhin viel Erfolg". Zudem ist nicht erkennbar, wielange Sie sich in Elternzeit befanden. Personalpronomen werden in Zeugnissen ürbigens klein geschrieben ("Für Ihren weiteren Berufs- und Lebensweg..."). Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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