Autor Thema: Bewertung von Arbeitszeugnis  (Gelesen 3100 mal)

anita

  • Gast
Bewertung von Arbeitszeugnis
« am: August 18, 2005, 08:13:35 Vormittag »
Hallo,
mich würde interessieren, wie das folgende Zeugnis zu bewerten ist (am besten nach Noten 1 = sehr gut usw.) bzw. ob eindeutig negative Formulierungen enthalten sind.

Text:

Frau XX, geb. am xx in xx, ist seit dem xx in unserem Unternehmen tätig. Sie wurde zunächst als XX in dem Bereich Y in unserem Unternehmen eingesetzt. Mit Wirkung vom xx wechselte sie in den Unterbereich zz.

Ihr Aufgabenbereich umfast im Wesentlichen:
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*
*

Frau xx verfügt über umfassende Fachkenntnisse und überblickt schwierige Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und ist in der Lage, schnell Lösungen aufzuzeigen. Mit ihren Ideen und ihrer Inititative fand sie sich gut in ihrem Aufgabenbereich zurecht.

In ihr Aufgabengebiet hat sie sich schnell und sicher eingearbeitet. Sie handelt eingeninitiativ und selbständig, wobei sie sich auch starkem Arbeitsanfall jederzeit gewachsen zeigt. Ihre Urteilsfähigkeit ist geprägt durch ihre klare und logische Gedankenführung, die sie zu sicheren Urteilen befähigt. Falls es die Sachlage erfordert, ist es für Frau xx immer eine Selbverständlichkeit, auch über die normale Arbeitszeit hinaus zur Verfügung zu stehen.

Angebotene Schulungen und Seminare besucht sie stets bereitwillig. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigt sie zuverlässig und genau. Neuerungen gegenüber ist sie interessiert und aufgeschlossen. Ihre Leistungen fanden stets unsere volle Anerkennung und haben unseren Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht entsprochen. Sie ist eine zuverlässige Mitarbeiterin. Ihre Führung und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden ist einwandfrei.

Gern bestätigen wir ihr ein sehr sicheres und natürliches Auftreten sowie gute Umgangsformen.

Dieses Zwischenzeugnis wird wegen eines Vorgesetztenwechsels ausgestellt. Wir wünschen Frau xx auch weiterhin viel Erfolg in unserem Unternehmen, danken ihr für die gute Mitarbeit und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

Klaus Schiller

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Bewertung von Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: August 20, 2005, 01:00:23 Vormittag »
Vorab eine wichtige Anmerkung: Ganz ohne Kenntnis des ausgeübten Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Die folgende Einschätzung erfolgt daher nur unter starkem Vorbehalt.

Die Wertung besteht aus Standard-Textbausteinen, die Sie auch in unserer Formulierungsdatenbank finden. Sie entsprechen mehrheitlich oder Note 2. Der Leistungsteil des Zeugnisses könnte besser strukturiert sein. Der Leistungsteil formuliert üblicherweise nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) erörtert wird und in den Arbeitserfolg (Abschnitt 5) mündet. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Veränderungen dieser Reihenfolge gehen also zu Lasten der Zuordnung und können ggf. als stilistischer Mangel eingestuft werden.

Die Wertung der generellen Arbeitsbereitschaft kommt zu kurz, hier fehlt ein Hinweis auf Motiviertheit/Engagement bzw. Effizienz/Zielstrebigkeit. Auch der Arbeitserfolg bleibt unbewertet. In mehrfacher Hinsicht unvorteilhaft ist die Leistungszusammenfassung („Ihre Leistungen fanden stets unsere volle Anerkennung und haben unseren Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht entsprochen). In der Fachliteratur wird der erste Teil der Aussage unter Verwendung des Grades der „Anerkennung“ mit der Note 1 bewertet; diese Deutung ist in der Praxis aber weitgehend unbekannt. Eher wird diese Aussage als Gesamtnote 2 eingeschätzt, da für die Note 1 üblicherweise ein Superlativ erforderlich ist (z.B. „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“). Der zweite Teil der Aussage hingegen („Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht entsprochen“) verweist für sich betrachtet nur auf die Gesamtnote 4+ (besser: „unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in allerbester Weise entsprochen“, Note 1).
 
Eine detaillierte Zeugnisanalyse unter Angaben der einzelnen Noten erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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