Autor Thema: Bewertung Zwischenzeugnis w/befristeten Arbeitsvertrag  (Gelesen 5880 mal)

Jessi

  • Gast
Bewertung Zwischenzeugnis w/befristeten Arbeitsvertrag
« am: Juli 08, 2015, 14:54:20 Nachmittag »
Hallo,
habe ein Zwischenzeugnis angefordert, weil mein Vertrag zum 3.11. endet. Es ist ein befristeter Arbeitsvertrag, weil ich eine Elternzeitvertretung bin (die Kollegin ist auch schon wieder zurück).

Meine Frage ist nun, 1. ob das mit der Befristung irgendwie als Info mit in das Zeugnis muss und/ oder der letzte Satz in meinem Zwischenzeugnis so in Ordnung ist (habe Sorge, dass es so aussieht, als ob man mir gekündigt hätte, aber es wird halt nur nicht verlängert!) und 2. welche Note ihr dem Zeugnis geben würdet.

Auszug Zwischenzeugnis:
Frau J. hat sich schnell in die für sie neue Tätigkeit eingefunden. Rückfragen an die antragsbearbeitenden Einheiten erledigt sie selbständig und zielführend. Sie hat initiativ ihre Bereitschaft auch weitere Aufgaben zu übernehmen signalisiert. Daher wurde sie in die Hotline XYZ eingearbeitet. Die Hotline berät XYZ Personen zu XYZ sowohl telefonisch als auch per E-Mail. Frau J. führt hier bereits die Beratung per E-Mail selbstständig durch. Dabei kann sie neue von bereits vertrauten Fallkonstellationen gut unterscheiden und erkennt, welche Fragen sie eigenständig bearbeiten kann und wo sie sich auf Grund der neuen Aufgaben rückversichern muss.

Zusammenfassen erledigt Frau J. ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen und externen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern ist stets einwandfrei.

Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau J. erstellt, da ihr Arbeitsverhältnis am 3.11.2015 endet. Wir danken Frau J. für die bisher geleistet Arbeit und freuen uns auf eine weiterhin sehr gute Zusammenarbeit.

-------
Und was sagt ihr?

Grüße
Jessi

Mike

  • Gast
Re: Bewertung Zwischenzeugnis w/befristeten Arbeitsvertrag
« Antwort #1 am: Juli 08, 2015, 20:53:44 Nachmittag »
Besser wäre in dem Fall die Ergänzung "da ihr Arbeitsverhältnis am 3.11.2015 nach Ablauf der vereinbarten Zeit endet. " Auch die Einleitung des Zeugnisses könnte schon die Befristung nennen ("Frau ... ist seit dem ... befristet bis zum ... bei uns tätig...").
Bei der Leistungswertung dreht es sich fast nur um Selbstständigkeit/ Eigenständigkeit:
  • Rückfragen an die antragsbearbeitenden Einheiten erledigt sie selbständig
  • Frau J. führt hier bereits die Beratung per E-Mail selbstständig durch.
  • und erkennt, welche Fragen sie eigenständig bearbeiten kann
Den Satz "Sie hat initiativ ihre Bereitschaft auch weitere Aufgaben zu übernehmen signalisiert" finde ich nicht sehr vorteilhaft, hier sollte konkret stehen, dass du dann auch tatsächlich weitere Aufgaben übernommen hast. Es wäre sinnvoll, auch andere wichtige Anagen zu bewerten, die Zuverlässigkeit, Belastbarkeit usw. Welche Formulierungen zum Beruf am Besten passen kann dir bei Bedarf ein Zeugnistest mit Formulierungsvorschlägen aufzeigen, siehe www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php


Jessi

  • Gast
Re: Bewertung Zwischenzeugnis w/befristeten Arbeitsvertrag
« Antwort #2 am: Juli 08, 2015, 23:29:15 Nachmittag »
Hallo Mike,

weißt du denn, ob ein Personaler gernell davon ausgeht, dass wenn die Formulierung "befristeter Vertrag" fehlt davon ausgeht, dass der Person gekündigt wurde oder ist das erstmal neutral?

Ich bewerbe mich gerade und überlege ob ich dann lieber selbst im Anschreiben die Befristung erwähne!?

Deine anderen Hinweise werde ich mir auf jeden Fall morgen auch noch mal genauer anschauen und muss dann überlegen, ob ich doch Einspruch einlege...

Herzlichen Dank für deine Antwort und die Tipps!!!

Grüße
Jessi

Mike

  • Gast
Re: Bewertung Zwischenzeugnis w/befristeten Arbeitsvertrag
« Antwort #3 am: Juli 09, 2015, 22:49:47 Nachmittag »
Bei der Beendigung müssen Umstände, die für die Arbeitnehmer sprechen, erwähnt werden. Also z.B. eine Arbeitgeberkündigung wegen Umstrukturierungen, von denen auch andere Mitarbeiter betroffen sind.  Wenn es keine Erläuterung gibt, geht man in der Regel von einer Arbeitgeberkündigung aufgrund von Leistungsschwächen aus.


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