Autor Thema: Bitte um Bewertung des Zwischenzeugnisses!  (Gelesen 2992 mal)

jolina

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Bitte um Bewertung des Zwischenzeugnisses!
« am: April 04, 2006, 09:15:36 Vormittag »
Hallo zusammen,

habe folgendes Zwischenzeugnis erhalten und bitte euch dringend um eine Bewertung.

Im ersten Teil des Zeugnisses sind sehr ausführlich meine Tätigkeiten in der Personalberatung beschrieben.

Bin mir nicht sicher, wie die folgenden Passagen zu bewerten sind und bitte euch deshalb um eure Hilfe!

Wir kennen Frau xxx als zuverlässige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben effizient ausführt. Sie arbeitet sich schnell in neue Themengebiete ein und ist einsatzfreudig und flexibel. Sie verfügt über fundierte Fachkenntnisse, die sie in ihren Aufgabengebieten erfolgreich einsetzt. Sie zeigt stets Initiative, Fleiß und großen Eifer und ist weit über die übliche Arbeitszeit hinweg belastbar.

Unsere Bewerber und Kunden schätzen sie als zuvorkommende und kompetente Ansprechpartnerin. Ihre hilfsbereite und teamorientierte Art wird von allen geschätzt und ermöglicht jederzeit eine konstruktive Zusammenarbeit.

Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von xxx ausgestellt, da ihr befristeter Vertrag zum 30. Juni 2006 ausläuft.

Klaus Schiller

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Bitte um Bewertung des Zwischenzeugnisses!
« Antwort #1 am: April 04, 2006, 17:30:53 Nachmittag »
Es handelt sich um Standard-Textbausteine der Note 2-3, was an sich - vor allem für eine Personalberatung - schon pauschal und abwertend wirkt. Zudem fehlen unverzichtbare Angaben (mögliche Deutung: Leistungen waren "nicht der Rede wert"). Hierzu zählen Angaben zu Fähigkeiten, zum Erfolg, zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. Sogar die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit fehlt.

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird. Denn es handelt sich eigentlich nicht um ein Zwischenzeugnis, sondern um ein "Vorläufiges Abschlusszeugnis".

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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