Autor Thema: Bitte um Bewertung meines Arbeitzeugnisses  (Gelesen 2833 mal)

gast

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Bitte um Bewertung meines Arbeitzeugnisses
« am: März 22, 2006, 16:33:36 Nachmittag »
Zwischenzeugnis

Frau X, geboren am X, ist seit dem 1. August 1999 in unserem Unternehmen tätig.

( in diesem Absatz wird das Unternehmen beschrieben)

Frau X wurde zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel, Fachrichtung Großhandel, ausgebildet. Die Ausbildung endet vorzeitig am 23. Januar 2002 mit der bestandenen Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld. Über die Ausbildungszeit liegt ein Zeugnis vom 23. Januar 2002 vor.

Nach der Ausbildung wurde Frau X als Mitarbeiterin in der Auftragsbearbeitung Fremdverlage, unserem jetzigen Verlags-/Kundenservice, tätig.

Ihr Aufgabengebiet umfasste im Wesentlichen:

Bearbeitung und Erfassung von Kunden- und Verlagsaufträgen
Bearbeitung von Anfragen, Reklamationen und Rücksendungen
Betreuung und Bereatung der Verlagskunden und Verlage
Erstellung der monatlichen Leistungsabrechnung
Pflege und Verwaltung der Artikel- und Kundenstammdaten
Koordination kundenspezifischer Dinstleistungen mit den Fachabteilungen.

Frau X verfügt über umfassende und vielseitge Fachkenntnisse. Sie hat sich rasch in den Aufgabenbereich eingearbeitet und konnte ihre Aufgaben nach kurzer Zeit selbstständig durchführen.

Frau X arbeitet stets zuverlässig und gewissenhaft. Sie erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern ist stets einwandfrei.

Frau X erhält dieses Zwischenzeugnis, da das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen zum 31. März 2006 endet. Wir bedauern diese Entwicklung, da wir mit Frau X eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir danken ihr für ihre bisherige Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.


Könnt ihr bitte das Arbeitszeugnis bewerten? Ich habe in einer Checkliste für Arbeitszeugnis gelesen, dass in einem Arbeitszeugnis die Personalpronomen immer groß geschrieben werden sollen???
Ist es schlimm, dass das Austellungsdatum nicht mit dem Datum des Ausscheidens übereinstimmt?

Lieben Gruß und Dankeschön!!!!!!

Klaus Schiller

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Bitte um Bewertung meines Arbeitzeugnisses
« Antwort #1 am: März 22, 2006, 21:21:25 Nachmittag »
Alle Aussagen des Zeugnisses entsprechen der Note "gut", allerdings handelt es sich um pauschale Textbausteine, die praktisch zu jeder Stelle und jeder Person passen könnten. Ein derartiges "08/15"-Zeugnis spart dem Aussteller zwar Zeit, im Rahmen einer Neubewerbung ist der Informationsgehalt für einen Leser aber (abgesehen von der Gesamtnote) sehr gering. Eine angemessene Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen sollte hingegen individueller ausfallen und insbesondere auch konkrete Erfolge nennen.

Vieles Wichtige bleibt zudem unerwähnt, z.B. dynamische Attribute (engagiert, motiviert), was z.B. auf eine geringe Motivation schließen lässt, oder das Verhalten gegenüber Kunden. Was all dies "nicht der Rede wert" (=mangelhaft)?  

Ich habe in einer Checkliste für Arbeitszeugnis gelesen, dass in einem Arbeitszeugnis die Personalpronomen immer groß geschrieben werden sollen???
Unsere Checkliste (http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf) verweist darauf, dass die Personalpronomen NICHT groß geschrieben sein dürfen (Zitat: "Ist das Zeugnis frei von stilistischen Mängeln und Rechtschreibfehlern, z.B. großgeschriebene Personalpronomen..."). Es handelt sich nicht um eine Anrede.

Ist es schlimm, dass das Austellungsdatum nicht mit dem Datum des Ausscheidens übereinstimmt?
Da es sich um ein Zwischenzeugnis handelt, nicht um ein Abschlusszeugnis, ist das Datum irrelevant.

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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