Autor Thema: Bitte um Bewertung  (Gelesen 2282 mal)

Philipp

  • Gast
Bitte um Bewertung
« am: März 23, 2010, 17:43:47 Nachmittag »
Also ich bin Azubi im 2. Jahr beim Aldi und mache jetzt die Prüfung zum Verkäufer. Den Einzelhändler, also das 3. Lehrjahr würde ich gerne bei einer anderen Firma absolvieren deswegen habe ich mir ein Arbeitszeugnis geben lassen, welches ich gerne bewertet hätte

Herr... bringt seiner Arbeit reges Intresse entgegen und nutzt alle ihm gebotenen Informationsmöglichkeiten. Er erledigt die ihm übertragenen Aufgaben zügig und sehr sorgfälltig. Herr... ist in der Lage kaufmännische Zusammenhänge und Abläufe zu erfassen. Er arbeitet stets konzentriert und zielgerecht.

Wir kennen ihn als einen ausdauernden und belastbaren Mitarbeiter, der auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen alle ihm übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit bewältigt.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden ist stets einwandfrei.

Der Vollständigkeit bestätigen wir, dass Herr Fuhrmann stets ehrlich, fleißig und pünktlich ist.

Während der innerbetrieblichen Schulungen erwirbt Herr... Kenntnisse über Verkaufstechniken, Verkaufsförderung, Werbung, gesetzliche Vorschriften sowie über die Bedürfnisse und Ansprüche der Kunden.

Die Ausstellung des Zwischenzeugnisses erfolgt auf Wunsch von Herrn ...

Maggy

  • Gast
Re: Bitte um Bewertung
« Antwort #1 am: März 24, 2010, 08:39:26 Vormittag »
Auf den ersten Blick ist das ein Zeugnis der Note 2. Aber es wirkt eher knapp und lückenhaft und teilweise etwas schwach formuliert. "Herr... ist in der Lage kaufmännische Zusammenhänge und Abläufe zu erfassen" - das ist ja nun auch das Mindeste... In einem guten Zeugnis sollte es heißen: "Er ist in der Lage, auch komplexe Sachverhalte rasch zu erfassen, sicher zu analysieren und stets gute Lösungen aufzuzeigen..." Auf duie Leistungen (Wissensstand, Lernmotivation, Lernerfolg) und das Verhalten gegenüber Kunden sowie die Teamfähiogkeit sollte umfassender eingegangen werden. 

Formulierungen wie „Wir kennen ihn als ...“ (statt "Er ist...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Zu der Aussage  "stets ehrlich, fleißig und pünktlich" findest du eine detaillierte Stelllungsnahme unter www.arbeitszeugnis.de/faq.php. Bei praktikumszeugnis.de gibt es Hilfsangebote für Azubis und Praktikanten, z.B. eine detaillierte Analyse mit Formulierungsvorschlägen.


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