Autor Thema: Bitte um Einschätzung  (Gelesen 2405 mal)

Anny

  • Gast
Bitte um Einschätzung
« am: Mai 14, 2017, 11:26:39 Vormittag »
Hallo zusammen,

ich bin mir bei meinem Arbeitszeugnis ein wenig unsicher in der Deutung. Ich komme eigentlich aus dem Büro und habe in vorübergehend einige Monate im Hotel an der Rezeption gearbeitet. Und als ich wieder eine Stelle in meinem alten Beruf gefunden habe, haben wir  einen Aufhebungsvertrag geschlossen. (Weil ich schon früher bei der neuen Firma anfangen sollte).

Frau XXX erfüllte die aus diesem Tätigkeitsbereichen erwachsenen Aufgaben stets selbstständig zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir haben sie als eine engagierte und pflichtbewusste Mitarbeiterin kennengelernt, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten gut zur Geltung bringen konnte.

Frau XXX identifizierte sich mit ihren Aufgaben sowie mit unseren Unternehmen, wobei sie vor allem durch ihre Einsatzfreude und ihr großen Engagement überzeugte.

Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen und starker Belastung arbeitete sie umsichtig, gewissenhaft und genau und erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben in guter Weise.

Wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens wurde Frau XXX allseits geschätzt, wobei sie aktiv die gute Zusammenarbeit und Teamatmosphäre förderte.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzte, Kollegen und Gästen war jederzeit einwandfrei. Nur der Ordnung halber bestätigen wir, dass Frau XXX immer ehrlich, pünktlich und zuverlässig war.

Das Arbeitsverhältnis endet in beiderseitigem Einvernehmen mit dem heutigen Tag.

Wir bedanken uns bei Frau XXX für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für Ihre Zukunft beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

------------------
vielen Dank im Voraus.
LG Anny

Matze78

  • Gast
Re: Bitte um Einschätzung
« Antwort #1 am: Mai 22, 2017, 00:16:19 Vormittag »
Da gibt es eine ganze Reihe von Aufälligkeiten.

stets selbstständig und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
die Position des Temporaladverbs  "stets" ist bei der sogenannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit von entscheidender Bedeutung. in dieser Aussage bezieht sich das "stets" eher auf selbstständig, es müsste eigentlich direkt vor "vollsten" stehen.

Auch an dieser Stelle wäre eigentlich ein Temporaladverb zu erwarten: "und erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben stets in guter Weise.

zur veralteten Floskel "wir haben sie ... als kennengelernt"  gibt es folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Hat es einen besonderen Grund, warum das Ausscheiden nicht bedauert wird?
Bei Bedarf kannst du dein Zeugnis bei www.arbeitszeugnis.de einem "Zeugnistest" unterziehen, auch Wunsch auch mit Formulierungsvorschlägen.



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