Autor Thema: Praktikumsbescheinigung  (Gelesen 3362 mal)

MoE

  • Gast
Praktikumsbescheinigung
« am: Dezember 30, 2008, 14:47:38 Nachmittag »
Hallo,
ich habe im Rahmen meines Studiums in einem Softwareunternehmen ein Praktikum absolviert und nun folgende Praktikumsbescheinigung erhalten:

"Hiermit bescheinigen wir Herrn XY, dass er in der Zeit vom ... bis ... ein Praktikum in unserem Unternehmen im Bereich ABC absolviert hat.

[Es folgt nun ein 3-zeiliger Satz zur Charakterisierung des Unternehmens; gehört das überhaupt hier her?!]

Sein Praktikum beinhaltete folgende Aufgaben: [Aufgaben sind richtig und vollständig, stichpunktartig aufgelistet]

Wir lernten Herrn XY als sehr engagierten und teamfähigen Praktikanten kennen. Seine sehr gute Auffassungsgabe und Fachkenntnisse erlaubten es ihm, sich in kurzer Zeit in die verschiedenen Aufgabengebiete einzuarbeiten. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er sehr selbständig und zuverlässig.

Wir danken Herrn XY für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Lebens- und Berufsweg viel Erfolg.

Ort,Datum
Unterschrift"

Kann mir jemand helfen, das Zeugnis bzw. diese Bescheinigung richtig zu lesen?
Weiß nicht, wie positiv oder negativ die Bewertung ausfällt. Desweiteren finde ich, steht die eigentliche Bewertung in keinem Verhältnis zum restlichen Text. Die BEscheinigung ist eine DIN A4-Seite lang und lediglich 3 kurze Sätze bewerten meine Praktikumstätigkeit... Liegt das daran, dass es "nur" eine Praktikumsbescheinigung ist und kein Praktikumszeugnis?! Im Schlussteil fehlt meiner Meinung auch noch die Angabe zur Beendigung des Praktikums; nur Zukunftswünsche sind enthalten... Hab mir schon überlegt, das Unternehmen nach einem anständigen Praktikumszeugnis zu fragen, in dem auch eine angemessen lange Bewertung enthalten ist. Bevor ich dies tue, würde ich mich aber erstmal über eure Sicht der Dinge freuen...

Vielen Dank!
MoE

Kalli66

  • Gast
Re: Praktikumsbescheinigung
« Antwort #1 am: Januar 03, 2009, 19:26:09 Nachmittag »
Wenn du die vorhandenen Angaben mit der Praktikumszeugnis-Checkliste prüfst (http://www.praktikumszeugnis.de/checkliste.pdf), fällt dir auf, dass wichtige Angaben fehlen, z.B. zur Gesamtnote oder zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten uind Kollegen.
Aber eine Bescheinigung ist kein Zeugnis. Inwieweit man da "Zeugnismaßstäbe" anwenden kann, ist fraglich. Eigentlich sind Bescheinigungen für Pflichtpraktika komplett wertfrei. Es geht ja nicht um die Leistung, sondern nur darum, dass man das Praktikum überhaupt durchgeführt hat.


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