Autor Thema: Bitte um mithilfe. Ist das Zeugniss gut oder ....?  (Gelesen 2254 mal)

otti

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Bitte um mithilfe. Ist das Zeugniss gut oder ....?
« am: September 01, 2005, 19:48:44 Nachmittag »
Zwischenzeugnis

Herr xxx ,geb. am 23.02.1971, ist seit dem 01.Februar 2000 als xxx im
vollkontinuierlichen Schichtbetrieb in unserem Unternehmen beschäftigt.

Zu den ihm übertragenen Aufgaben gehören im Wesentlichen:

     0   Einsatz und Bedienunug unserer Rollenschneidmaschiene sowie  
          unsere vollautomatischen Rollenpackanlage
     0   Frühzeitiges Erkennen von Störungen,Ausführung kleiner
          Wartungs- und Hilfsarbeiten sowie Qualitätskontrolle  
     0   Unterschtützung der Mitarbeiter an der Papiermaschine bei
          regelmäßigen Wartungsarbeiten und bei Stillständen

Wir haben Herrn XXX seit seiner Tätigkeit in unserem
Unternehmen als einen motivierten und engagierten Mitarbeiter kennen gelernt.Aufgrund seiner guten Fachkenntnisse sowie Auffassungs-und Denkvermögens setzt er die ihm übertragenen Aufgaben schnell um und trägt damit zu einem reibungslosen Produktionsablauf bei.Hervorheben möchten wir seine gute Arbeitsweise und Arbeitsqualität,seine Zuverlässigkeit und sein Engagement sowie gleich bleibende Arbeitsleistung auch bei auftretenden Arbeitsspitzen.

Das Verhalten von Herrn XXX gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist jederzeit einwandfrei.

Gerne können wir zusammenfassend feststellen,das Herr XXX die ihm übertragenen Aufgaben bis zum heutigen Tag stets zu underer vollen Zufriedenheit ausführt.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn Cambaz durch seinen Wechsel und Einsatz in eine andere Schicht ausgestellt.

Klaus Schiller

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Bitte um mithilfe. Ist das Zeugniss gut oder ....?
« Antwort #1 am: September 03, 2005, 21:52:10 Nachmittag »
Das Zeugnis enthält  – zumindest in dieser Abschrift - zahlreiche Stil- und Rechtschreibfehler, die in einem Zeugnis immer abwertend wirken, z.B. die unterschiedliche Schreibweise des Datums (23.02.1971, aber 01. Februar 2000). Die Einzelwertungen entsprechen für sich betrachtet mehrheitlich der Note 2. Aber die Formulierung „Hervorheben möchten wir...“ hebt nahezu alle Leistungsaspekte (Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise, Arbeitserfolg) gleichzeitig hervor, was unglaubwürdig ist. Statt dieser ebenso übertriebenen wie pauschalen Aneinanderreihung von Attributen sollte eine differenzierte Leistungsbewertung erfolgen.

Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung gedeutet werden. Vgl. auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Ein glaubwürdiges gutes Zwischenzeugnis sollte zudem einen Dank enthalten und den Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit äußern.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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