Eine Übersetzung bekommst du von einem "beeidigten" (o.ä., das heißt in jedem Bundesland anders) Übersetzer, der Arbeitgeber könnte dir bestenfalls neben dem deutschen Zeugnis einen internationalen Letter of Recommendation erstellen, aber dazu ist er nicht verpflichtet.
Dass der Arbeitgeber jetzt schon weiß, dass er in zwei Monaten nochmal zwei Monate brauchen wird, um ein Zeugnis auszustellen ist schon recht bizarr. Angenommen, jemand bekommt eine Stelle nicht, weil er kein Zeugnis vorlegen kann, dann ist ein Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, darauf könntest du mal hinweisen ;-) Du findest die entsprechenden Einzelheiten hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#11 ("Der Arbeitgeber will kein Zeugnis ausstellen?").
Was ich an deiner Stelle tun würde ist, dir jetzt nach deinen Vorgaben ein Zwischenzeugnis (genauer gesagt ein Vorläufiges Abschlusszeugnis) erstellen zu lassen, das gibt es bei Dienstleistern wie arbeitszeugnis.de ("Zeugnis-Erstellung"). Das kannst du beim Arbeitgeber als Formulierungsvorschlag einreichen. Er kann das dann entweder unterschreiben oder anders formulieren, aber er muss es rechtzeitig vor deinem Ausscheiden herausgeben. Eine bevorstehendes Ausscheiden ist absolut ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis. Das darf der Arbeitgeber nicht verweigern. Nach deinem Ausscheiden muss das Zwischenzeugnis dann nur in die Vergangenheitsform übertragen und mit einem Schlusssatz versehen werden, das sollte in wenigen Minuten möglich sein. Denn ein Abschlusszeugnis darf nicht ohne triftigen Grund vom Wortlaut des Zwischenzeugnisses abweichen. Außerdem ist es immer einfacher, die Zeugnisdetails zu besprechen, solange man noch im Unternehmen ist.