Autor Thema: Brauche dringend Hilfe mit meinem Zeugnis!!!  (Gelesen 2503 mal)

Pat

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Brauche dringend Hilfe mit meinem Zeugnis!!!
« am: August 30, 2005, 12:48:18 Nachmittag »
Hallo, da das Arbeitsklima in meiner ehemaligen Firma unerträglich war, hat man mir auf meinen Wunsch hin gekündigt.
Mit dem Arbeitszeugnis komme ich überhaupt nicht zurecht.
In meinen Augen ist es in dieser Form nicht tragbar.
Ich benötige dringend einen Rat, wie dieses Zeugnis zu werten ist und ob und vor allem wie ich eine Korrektur beantragen kann.

Das Zeugnis lautet wie folgt:

Frau...,geboren...,wohnhaft..., war in der Zeit vom 15.08.2002 bis zum 31.08.2005 als Teilzeitkraft mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit beschäftigt.

Im einzelnen umfaßte Ihr Aufgabenfeld die weitesgehend selbständige Bearbeitung von:
-Mandantenbuchhaltungen unterschiedlichster Branchen mit zum Teil Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (System:...)
- Lohnbuchhaltungen für diese Mandanten (System:...)
- Laufende Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzststeuer, Gewerbesteuer).

Desweiteren hat Frau... Einnahme-Überschuß-Rechnungen unter Anleitung selbständig bearbeitet.

Sämtliche Aufgaben wurden durch Frau... im wesentlichen mit dem PC ausgeführt. Sie verfügt über umfassende Kenntnisse der Microsoft-Produkte Exel und Word.

Frau... hat die Ihr übertagenen Arbeiten zuverlässig und verantwortungsbewusst zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt.
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten war einwandfei.

Für Ihren weiteren Lebensweg wünsche ich Frau... alles Gute.
--------------

Ich mit der Formulierung " unter Anleitung selbständig" nicht klar. Für mich ist das ein Wiederspruch.


Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

Klaus Schiller

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Brauche dringend Hilfe mit meinem Zeugnis!!!
« Antwort #1 am: August 30, 2005, 22:23:08 Nachmittag »
Der Leistungsteil eines Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und in Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.

Im Zeugnis fehlen vieler dieser Angaben. Insbesondere fehlen komplett dynamische Attribute (engagiert, motiviert, zielgerichtet, einsatzbereit), auch die Fähigkeiten werden nicht erwähnt/bewertet. Das Wissen ist unzureichend beschrieben, es wird lediglich auf EDV-Kenntnisse eingegangen, nicht aber auf Buchhaltungs-Kenntnisse. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Die Formulierung „weit(est)gehend selbständig“ ist negativ auslegbar (= hat die Aufgaben nur eingeschränkt selbständig erledigen können, benötigte Aufsicht/Kontrolle/Hilfe).

Rechtschreibfehler und stilistische Mängel (wie groß geschriebene Personalpronomen: Sie, Ihr) schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte

Die Gesamtnote des Zeugnisses ist laut Leistungszusammenfassung ("zur vollen Zufriedenheit"): "befriedigend" (Note 3). Diese ist aber u.a. aufgrund der genannten zahlreichen Leerstellen und des Fehlens von Dank und Bedauern über das Ausscheiden nicht glaubwürdig.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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