Autor Thema: Zeugnisanspruch  (Gelesen 2248 mal)

HappyRobot

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Zeugnisanspruch
« am: Juli 21, 2005, 21:26:36 Nachmittag »
Hallo,

ich befinde mich in Elternzeit und habe das Problem, dass meine direkte Vorgesetzte (Gesellschafterin und Geschäftsführerin) einer GmbH seit Januar dieses Jahres gekündigt hat und vorzeitig aus der Firma ausgeschieden ist. Das ausgestellte Zwischenzeugnis ist aber nur ein einfaches Zeugnis, welches mir noch nicht einmal zugeschickt wurde (übrigens haben alle Kollegen dieses einfache Zwischenzeugnis nicht erhalten). Habe ich keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, zumal meine Ex-Chefin meine direkte Vorgesetzte war und nur sie meine Arbeit beurteilen kann?
Vielen Dank!
HappyRobot

Klaus Schiller

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Zeugnisanspruch
« Antwort #1 am: Juli 21, 2005, 22:32:05 Nachmittag »
Generell gilt: Sofern ein Arbeitnehmer explizit ein qualifiziertes Zwischenzeugnis angefordert hat, sollte ihm dieses bei einem Vorgesetzten-/ Gesellschafterwechsel auch ausgestellt und ausgehändigt werden. Die unaufgeforderte Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist hingegen nicht die Regel.

Als Grundlage für die Erstellung eines Zeugnisses dienen die Beurteilungsbögen aus der Personakte. Anhand dieser Daten und der darauf verzeichneten Note kann ein Zeugnis dann auch von einer dritten Person erstellt werden.

Unabhängig davon wäre es aber Aufgabe des Arbeitgebers, eine zutreffende Bewertung Ihrer Leistung in einem (zukünftigen) Zeugnis sicherzustellen. Der bisherige Zeitraum würde also nicht unberücksichtigt bleiben z.B. mit dem Hinweis "Über diesen Zeitraum kann der neue Gesellschafter kein Urteil abgeben, seinerzeit kannte er die Beurteilte noch nicht..."
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
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