Autor Thema: Burteilung des Arbeitszeugnisses  (Gelesen 17433 mal)

Sigrun

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Burteilung des Arbeitszeugnisses
« am: August 01, 2005, 17:12:56 Nachmittag »
Hallo,

ich war 16 Jahre bei einer Fluggesellschaft als Flugbegleiterin beschäftigt und habe jetzt aus familiären Gründen leider kündigen müssen.

Wie habe ich folgendes Arbeitszeugnis zu deuten :

....Beschreibung der Ausbildung und der Tätigkeit (ca. 17 Zeilen)...

In der Zeit vom 10.Dezember 1998 bis zu ihrem Ausscheiden nahm Frau X gesetzlichen und betrieblichen Erziehungsurlaub in Anspruch.

Im Service und in der Fluggastbetreuung zeichnete sich Frau X durch ihre hervorragende Leistung aus. Sie hat alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Wir haben Frau X als eine besonders kontaktfreudige, einsatzfreudige und zuverlässige Mitarbeiterin kennen gelernt. Zahlreiche Fluggastkommentare beweisen, dass sie unsere Kunden hervorragend betreut hat.

Durch ihre freundliche und zuvorkommende Art und ihre selbstständige Arbeitsweise wurde Frau X von ihren Kollegen außerordentlich geschätzt. Sie fügte sich hervorragend ins Bordteam ein und trug zu einem äußerst angenehemen Arbeitsklima bei.

Aufgrund ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art war Frau X bei ihren Vorgesetzten äußerst geschätzt und beliebt.

Am 30.April 2005 verlässt uns Frau X auf eigenen Wunsch.
Wir danken Frau X für ihre langjährige Mitarbeit und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Wir wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.
---------
Ist das ein gutes Zeugnis? Muss der Erziehungsurlaub im Detail aufgeführt werden?
Über eine kurze Beurteilung würde ich mich sehr freuen.

Klaus Schiller

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Burteilung des Arbeitszeugnisses
« Antwort #1 am: August 03, 2005, 01:55:46 Vormittag »
Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote „sehr gut“, wirkt aber sehr unstrukturiert, zumal Leistungs- und Verhaltensangaben vermischt sind (z.B. „kontaktfreudig, einsatzfreudig und zuverlässig“; „freundliche und zuvorkommende Art und ihre selbstständige Arbeitsweise“). Der Leistungsteil formuliert üblicherweise nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung (z.B. „stets zur vollsten Zufriedenheit“), erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Veränderungen dieser Reihenfolge gehen also zu Lasten der Zuordnung und können ggf. als stilistischer Mangel eingestuft werden.  

Statt einer differenzierten Leistungsbewertung werden hier nur pauschal Attribute aneinander gereiht. Statt „…einsatzfreudige …Mitarbeiterin“ könnte es z.B. heißen: „Sie identifizierte sich in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen und mit ihren Aufgaben und hatte eine ausgezeichnete Arbeitsmotivation. Sie entwickelte sehr viel Eigeninitiative und ausgeprägtes berufliches Engagement und stellte persönliche Belange jederzeit zurück…“

Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Unverständlich ist auch, dass die Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nicht wie üblich in einem Satz erfolgt, sondern in zwei gleich lautenden Sätzen:
Durch ihre freundliche und zuvorkommende Art … von ihren Kollegen außerordentlich geschätzt.
Aufgrund ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art … bei ihren Vorgesetzten äußerst geschätzt…

Dies und weitere kleine Auffälligkeiten, wie z.B. das Fehlen des wichtigen Adverbs „weiterhin“ (viel Erfolg), lassen die sehr gute Gesamtnote nicht glaubwürdig erscheinen.  

Die Elternzeit wird - gerade bei einer sehr langen Dauer - erwähnt, da auch eine fehlende Berufspraxis ebenfalls Einfluss auf die Qualifikation hat.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Schnucki

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Zwischenzeugnis
« Antwort #2 am: August 12, 2005, 16:42:05 Nachmittag »
Bitte um Hilfe bei meiner Zeugnisanalyse.Was bedeutet der Satz
 
zur vollen zufriedenheit?nicht unserer vollen oder vollsten.

Klaus Schiller

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Burteilung des Arbeitszeugnisses
« Antwort #3 am: August 13, 2005, 01:55:31 Vormittag »
Die "Übersetzung" der Leistungszusammenfassungen mit dem Grad der Zufriedenheit finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php

Schnucki

  • Gast
Zwischenzeugnis
« Antwort #4 am: September 02, 2005, 08:54:35 Vormittag »
ZWISCHENZEUGNIS
Ist das ein Positives oder Negatives Zeugnis.Note?
Frau ...... geboren am ..... wohnhaft in ........, ................... ist seit dem 17.01.2000 in unserem Unternehmen als Verkäuferin und Kassiererin in Teilzeit beschäftigt.
Frau ..... erledigt in ihrer Funktion als Verkäuferin und Kassiererin im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Kassieren und selbstständiges Abrechnen der Tageskasse
-    Verkaufsfördernde Bereitstellung und Aufbau des Warensortiments Unterstützung bei der Wareneingangskontrolle
-    Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften
Frau .... kassiert schnell und sicher bei stets stimmenden Kassenabrechnungen. Während der Dauer ihrer Tätigkeit lernten wir Frau ... als eine zuverlässige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennen, die ihre Aufgabe selbstständig und termingerecht erledigt. Die ihr übertragenen Tätigkeiten erledigt sie zur vollen Zufriedenheit.
Frau..... ist ehrlich, pünktlich und fleißig.
Ihr Verhalten Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber ist stets vorbildlich. Unseren Kunden gegenüber verhält sie sich immer freundlich und hilfsbereit.
Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Frau ....erstellt.

Klaus Schiller

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Burteilung des Arbeitszeugnisses
« Antwort #5 am: September 03, 2005, 23:32:50 Nachmittag »
E shandlet sich um ein insgesamt durchschnittliches Zeugnis (Gesamtnote befriedigend) mit einigen Auffälligkeiten.  

Zunächst fällt die Leistungsbewertung sehr knapp aus. Wenn Attribute wie „ehrlich" genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, die Beurteilte war „nicht immer" ehrlich.

Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Üblich ist zudem ein Dank und der Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Katja

  • Gast
Zeugnis Beurteilung
« Antwort #6 am: September 11, 2005, 14:33:09 Nachmittag »
Hallo.Wer kann mir sagen ob das ein gutes oder schlechtes Zeugnis ist?Wenn möglich mit Note.Danke
Frau   . geboren am war vom bis zum in
unserer Gaststätte als Servicekraft tätig.
Frau   war als Servicekraft für die Bewirtung der Gäste, Mitorganisation der Gasstätte
sowie das Führen der Kasse zuständig.
Sie verfügt über gute Fachkenntnisse, die sie immer optimal umzusetzen wusste. Schon nach
kurzer Einarbeitungszeit arbeitete sie vollkommen selbständig. Sie verfügt über ein gutes
Organisationstalent. Besonders möchte ich hervorheben, dass sie jederzeit freundlich und
zuvorkommend im Umgang mit unseren Gästen war. Frau i   zeichnete sich bei der
Erledigung ihrer Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Umsicht und Ehrlichkeit aus. Wir waren des
gesamten Beschäftungsverhältnisses mit ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.
Ihr Veralten war stets einwandfrei. Sie besaß unser vollstes Vertrauen. Aufgrund ihres jederzeit fröhlichen Wesens und ihrer hilfsbereiten Art wurde sie von Gästen und Kollegen geschätzt.
Frau   verlässt zum aus betrieblichen Gründen unsere Gasstätte. Wir bedauern
diese Entscheidung, danken ihr für ihre wertvolle Arbeit und wünschen ihr für ihre persönliche
Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
e

Katja

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Antwort
« Antwort #7 am: September 26, 2005, 09:22:28 Vormittag »
Schade das mir keiner Auskunft geben kann.Habe leider kein Geld um dieses Zeugnis prüfen zu lassen,da ich Arbeitslos bin.Gruß und trotzdem danke

Klaus Schiller

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Burteilung des Arbeitszeugnisses
« Antwort #8 am: September 26, 2005, 20:26:38 Nachmittag »
Liebe Katja,
wenn Sie Ihre Anfrage als Beitrag zur Anfrage eines anderen Users einstellen, wird Sie eher nicht als Frage wahrgenommen, sondern als Kommentar. Wenn Sie doch noch einen Kommentar zu Ihrem Zeugnistext wünschen, stellen Sie bitte einfach eine eigene Anfrage. Bitte klicken Sie hierzu auf "Neues Thema" statt auf "Antwort erstellen".


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