Autor Thema: darf Arbeitszeugnis auf Zwischenzeugnis verweisen?  (Gelesen 4857 mal)

bordeaux_maus

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darf Arbeitszeugnis auf Zwischenzeugnis verweisen?
« am: Dezember 15, 2005, 16:54:08 Nachmittag »
hallo zusammen,
ich hatte in meiner Firma 2 unterschiedliche Jobs - nach Beendigung der ersten Tätigkeit (7Jahre) habe ich mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen - jetzt habe ich gekündigt (nach einem Jahr in der 2ten Position) und erhielt ein Arbeitszeugnis, welches für die Beurteilung der ersten Position auf das Zwischenzeugnis verweist und nur die zweite Tätigkeit beurteilt.
Ist es zulässig bei einem Endzeugnis auf ein Zwischenzeugnis zu verweisen und diesen Teil dann einfach wegzulassen? Bei Bewerbungen muß ich jetzt 3 Seiten Zeugnis meines Arbeitgebers einreichen - ist das nicht sehr ungewöhnlich? Gerade zumal die Formulierungen der Beurteilung von Zwischen- und Endzeugnis fast identisch sind.

Mit der Bitte um kurze Info
vielen Dank

Klaus Schiller

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darf Arbeitszeugnis auf Zwischenzeugnis verweisen?
« Antwort #1 am: Dezember 15, 2005, 18:07:32 Nachmittag »
Ich zitiere aus dem Fachbuch "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen", Weuster/Scheer, Boorberg Verlag, S. 27:
"In einem Endzeugnis schließlich kann nicht auf ein früheres Zwischenzeugnis verwiesen werden. Hier ist das gesamte Arbeitsverhältnis noch einmal als Einheit chronologisch darzustellen, wobei selbstverständlich weit zurückliegende Abschnitte nur kurz erwähnt oder dargestellt werden können."
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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