Autor Thema: Darf das sein?  (Gelesen 5734 mal)

Darkburner

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Darf das sein?
« am: Februar 12, 2006, 20:54:30 Nachmittag »
Hallo!

Ich hab jetzt endlich mein Arbeitszeugnis bekommen und es war mir schon klar das es schlecht ist. Ich bin gekündigt worden, aus Gründen die eigentlich total unrealistisch sind. Der Inhaber der Firma hat mir das eine so gesagt und dann ein anderer in der Geschäftsleitung wieder anders. Ich hab mich mit dem dann etwas angelegt, weil ich in der Firma sowieso keine Zukunft gesehen habe. Aber ein anständiges Zeugnis hätt ich schon gerne, immerhin hab ich mir auf gut Deutsch gesagt den Arsch für die Fima aufgerissen! (Sorry für meine Ausdrucksweise)

Darf das Zeugnis zusammengefaltet in einem kleinen Kuvert geschickt werden, immerhin ist es doch ein wichtiges Dokument?
Und schreibfehler sind auch enthalten. Darf das sein?

Hier mal kurz das Wichtigste aus dem Zeugnis.

....

Die Aufgabe von Herrn ... bestand insbesondere in den Reparaturen von Disc Repair Maschinen. Da es sich hierbei um einen nur von wenigen Firmen vertriebenen Artikel handelt, musste sich Herr ... sein Wissen zum großen Teil selbst erarbeiten, was Ihm auch zu unserer Zufriedenheit gelang.

Weitere Ihm übertragene Aufgaben erstreckten sich auf:

* telefonische Betreuung der Kunden bei Problemen
* Packen und Warenversand
* Kundendienst
* Wareneingangskontrolle

Herr ... haben wir als ehrlichen, fleißigen und zuverlässigen Mitarbeiter kennengelernt. Bei seinen Kollegen, Kolleginnen sowie seinen Vorgesetzten war er gleichermaßen beliebt.
Mit den Leistungen von Hern ... waren wir stehts sehr zufrieden.


Was kann ich jetzt machen? Kann ich das Zeugnis selber neu schreiben und es dann vom Chef unterschreiben lassen? Wenn dieser das macht!
Oder was hab ich noch für möglichkeiten?

Danke schon mal im voraus!
Schöne Grüße
Peter

Klaus Schiller

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Darf das sein?
« Antwort #1 am: Februar 13, 2006, 15:47:55 Nachmittag »
Darf das Zeugnis zusammengefaltet in einem kleinen Kuvert geschickt werden, immerhin ist es doch ein wichtiges Dokument?
Ich verweise auf unsere Urteilsdatenbank: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php, Stichwort "Zeugsniform":
Faltet der Arbeitgeber den Zeugnisbogen, um ihn in einem Umschlag kleineren Formats unterzubringen, ist das nicht zu beanstanden. Arbeitszeugnisse werden häufig gefaltet übersandt. Oft geschieht das auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers. Eine allgemeine Übung, Zeugnisse grundsätzlich in einer Versandtasche DIN A4 mit gesteiftem Rücken zu versenden, besteht nicht. Das Originalzeugnis muss aber kopierfähig sein und die Knicke dürfen nicht auf den Kopien abzeichnen, z.B. durch Schwärzungen.
- BAG 21.9.1999 - 9 AZR 893/98

Und schreibfehler sind auch enthalten. Darf das sein?
Rechtschreibfehler und stilistische Mängel schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte.

Zum Zeugnis:
Das Zeugnis enthält sehr viele Auffälligkeiten.
Die Aussage "stehts (ohne h!) sehr zufrieden" verweist auf die Gesamtnote "sehr gut". Die Formulierung "was Ihm (Personalpronomen werden klein geschrieben) auch zu unserer Zufriedenheit gelang" übt allerdings deutliche Kritik an der Kompetenz. Und die relevanten Leistungsaspekte (Fähigkeiten, Arbeitsweise, Erfolg usw), die von der Leistungszusammenfassung nur zu einer Gesamtnote "zusammengefasst" werden, bleiben komplett unbewertet.

In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten.

Eine veraltete Zeugnis-Formulierung lautet "wir haben ihn als stets ehrlichen, fleißigen, pünktlichen und zuverlässigen Mitarbeiter kennengelernt." Veraltet ist die Aussage, weil gerade Pünktlichkeit und Ehrlichkeit Selbstverständlichkeiten sind, die man nicht erwähnen muss. Tut man es doch, entsteht der Eindruck, man kann nichts wirklich Relevantes über die Leistung des Beurteilten sagen. Fehlt das Temporaladbverb "stets" kann der Eindruck entstehen, der Beurteilte war "nicht immer" ehrlich. Fehlt ein Attribut in dieser üblichen Viererkette (hier: "pünktlich"), kann der Eindruck entstehen, der Beurteilte  war unpünktlich usw. usw.

Aufgrund der Knappheit und Widersprüchlichkeit macht das Zeugnis einen insgesamt eher mangelhaften Eindruck.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Bei seinen Kollegen, Kolleginnen sowie seinen Vorgesetzten war er gleichermaßen beliebt.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

darkburner

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Darf das sein?
« Antwort #2 am: Februar 14, 2006, 00:18:46 Vormittag »
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe!
Das hilft mir sehr gut weiter.

Eine Frage hab ich noch:
Wenn ich jetzt so ein Zeugnis erstellen lasse, wie lass ich es dann dem Arbeitgeber zukommen? Schriftlich als Brief und er muss dann das Zeugnis selber nocheinmal abtippen, weil es ja auf Firmenbriefpapier gedruckt wird oder soll ich eine CD als Worddokument mit beilegen oder es gleich per email schicken? Ich hätte allerdings auch selber noch Firmenbriefpaper, aber darf ich dieses verwenden, nicht das dann gesagt wird ich hätte es gekaut.

Und wenn der AG das Zeugnis nicht unterschreibt und es vor Gericht gehen sollte und ich dann gewinnen sollte und ein besseres Zeugnis bekomme, bleib ich trozdem auf den Anwaltskosten sitzen, so wie ich das gelesen habe. Stimmt das?

Vielen Dank nochmal!
Schöne Grüße aus dem verschneiten Bayern!
Peter

Klaus Schiller

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Darf das sein?
« Antwort #3 am: Februar 14, 2006, 12:10:28 Nachmittag »
Empfehlenswert ist es, dem ehemaligen Arbeitgeber den Text als Worddatei zukommen zu lassen, z.B. per E-Mail. Dies minimiert seinen Aufwand zu Ihren Gunsten. Ich rate davon ab, Briefpapier des Arbeitgebers zu nutzen, selbst wenn Sie zu Recht im Besitz dieses Papiers sind.

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.

darkburner

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Darf das sein?
« Antwort #4 am: Februar 22, 2006, 17:45:52 Nachmittag »
Ich hab jetz doch mal versucht ein Zeugnis selber zu erstellen, bzw das alte zu überarbeiten, da mir es momentan zu teuer (da ich ja gerade Arbeitslos bin) ist eines professionell estellen zu lassen.

Kann man das so lassen, bzw was sollte ich ändern? Rechtschreibung ok?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Gruß Peter





ZEUGNIS


Herr .... geboren am ....., wohnhaft ............, war vom 01.02.2005 bis 15.01.2006 als Mechaniker eingestellt.

Die Aufgabe von Herrn ....... bestand insbesondere in den Reparaturen von Disc Repair Maschinen. Da es sich hierbei um einen nur von wenigen Firmen vertriebenen Artikel handelt, musste sich Herr ....... sein Wissen zum großen Teil selbst erarbeiten, was ihm auch stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gelang.

Weitere ihm übertragene Aufgaben erledigte er mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit. Diese erstreckten sich auf:

* telefonische Betreuung der Kunden bei Problemen
* Packen und Warenversand
* Kundendienst
* Wareneingangskontrolle
* Schulungen und Einführung in Disc Repair Maschinen
* Betreuung der Computer und Telefonanlage (intern)
* Erstellung von Bedienungsanleitungen und Beschreibungen

Herr ..... entwickelte sehr viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Projekte durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei deren Realisation den entscheidenden Beitrag zu leisten.

Er zeigte bei der Aufgabenerledigung außergewöhnlichen Einsatz und hervorragende Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Herrn ..... für seine berufliche- und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

Klaus Schiller

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Darf das sein?
« Antwort #5 am: Februar 23, 2006, 15:31:38 Nachmittag »
Die erfolgten Änderungen sind leider nicht hilfreich.


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