Autor Thema: Darf ein AG bestimmte Mitarbeiter pauschal vom Urteil "Sehr gut" ausschließen?  (Gelesen 3000 mal)

Hanna

  • Gast
Hallo, liebe Foris,

mit meinem Arbeitszeugnis bin ich unzufrieden. Mein ehemaliger direkter Vorgesetzter gab mir auf mündliche Nachfrage, welche Schulnote er mir zusammenfassend für meine Arbeit geben würde, die Antwort "Zwei". Als ich fragte, was seiner Meinung zur "Eins" fehlen würde, sagte er: "Dass die im Unternehmen X nicht vergeben wird. Die wird grundsätzlich nur an Mitarbeiter vergeben, die sehr lange im Unternehmen beschäftigt waren und viel zur Wirtschaftlichkeit beitrugen (also neue große Aufträge an Land zogen)."

Ich war 1,5 Jahre im Unternehmen und habe sehr gute Arbeit geleistet - im Rahmen meines Arbeitsvertrages. Zu dieser Stellenbeschreibung gehörte nicht die Auftragsakquise. Außerdem wird doch wohl vorrangig die Arbeitsleistung und nicht die Betriebszugehörigkeit im Zeugnis bewertet, oder?

Mein ehemaliger Chef sagt, er habe die höchstmögliche Bewertung vorgenommen und ihm seien die Hände gebunden. Wenn ich nicht zufrieden sei, müsse ich mich an die Geschäftsleitung wenden.

Meine Fragen hierzu: Ist diese Handhabung zulässig? Muss ich eine Abwertung meiner Arbeitsleistung hinnehmen? Ein zukünftiger AG kennt ja die Ausschlusskriterien meines Ex-AG nicht!

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Viele Grüße
Hanna


Parag66

  • Gast
Maßstab ist eigentlich immer das Leistungsniveau eines durchschnittlichen Mitarbeiters. Wer gemessen daran deutlich besser ist, bekommt eine gute Note, wer zu den Allerbesten gehört, eine sehr gute Note. Das gleiche gilt andersherum natürlich auch für Mitarbeiter die (weit) unterdurchschnittliche Leistungen bringen (Note 4 oder 5). 

Die Betriebszugehörigkeit sollte eigentlich keine Rolle spielen, außer dass verdienten Mitarbeitern oft eine Note "geschenkt" wird. D.h. wer 20 Jahre treuer Mitarbeiter war, bekommt trotz einer insgesamt nur guten oder durchschnittlichen Leistung ein besseres Zeugnis, damit er leichter eine neue Stelle findet und die Dankbarkeit des Unternehmens zum Ausdruck kommt. Das heißt aber doch nicht, dass ein Mitarbeiter, der nicht so lange im Unternehmen war, nicht wahrhaftig sehr gut sein kann. Ganz im Gegenteil: Gerade dynamisch-kreative Leistungsträger suchen immer wieder neue Herausforderungen und verlassen daher ein Unternehmen im Schnitt nach 2-3 Jahren. 

Der Beitrag zur Wirtschaftlichkeit ist auch kein Maßstab, auch wenn der Arbeitgeber sich darüber am meisten freut. Dann könnte es ja keine sehr guten Sekretär/innen, Buchhalter/innen usw. geben. Also die Regel, dass nur 1A-Vertrieber mit langjähriger Betriebszugehörigkeit ein Einser-Zeugnis bekommen - und sonst keiner - ist unlogisch. Ich nehme nicht an, dass dir jemand diese Regel schriftlich mitteilt, so dass es schwierig nachzuweisen ist, dass es sie überhaupt gibt. Vor Gericht würde man dann einfach an deiner Leistung rumnörgeln und es ist dann schwer möglich, zu beweisen, dass man ein Einser-Zeugnis statt eines Zweier-Zeugnisses verdient hätte.

Hanna

  • Gast
Vielen Dank für die Antwort, genau das hatte ich mir auch gedacht... *seufz*

Grüßken

Hanna


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