Autor Thema: Darf ein korrigiertes Zeugnis vom Aussteller verschlechtert werden?  (Gelesen 2541 mal)

Hilfesuchende

  • Gast
Darf ein korrigiertes Zeugnis vom Aussteller verschlechtert werden?
« am: März 19, 2011, 18:16:00 Nachmittag »
Hallo
wir haben durchgesetzt, dass das Zertifikat unserer einjährigen Fortbildung, wie vertraglich festgehalten, in ein Zeugnis korrigiert wird. Im vorherigen Schriftstück wurden aber Krankheitstage nicht aufgeführt, jetzt sind sie aber als Fehlstunden aufgeführt, obwohl die Prüfungen mit meist mit sehr gutem Erfolg abgelegt wurden. Außerdem kam noch eine merkwürdige Formulierung dazu bei der 3x hintereinander sinnfrei "Fortbildung" geschrieben wurde.
Wir hatten die Information, dass ein Zeugnis nicht verschlechtert werden darf. Stimmt das wirklich????
Wenn die Bereitschaft der Zeugniserstellung vom Aussteller geschmälert ist, gute Leistungen angemessen zu würdigen, darf ein korrigiertes Zeugnis doch keine Verschlechterung, Streichungen, Geheimcodes oder ähnliche Merkmale haben. Oder? Daran wurde sich aber mit dem Zeugnisentwurf nicht gehalten. Können wir was darauf entgegnen?
Haben wir Anspruch auf eine wohlwollende Zeugnisberichtigung?
Was können wir jetzt noch machen?
Sind dankbar über jeden Tipp!
Gruß

Parag66

  • Gast
Re: Darf ein korrigiertes Zeugnis vom Aussteller verschlechtert werden?
« Antwort #1 am: März 19, 2011, 21:43:41 Nachmittag »
Dass ein Zeugnis nicht schlechter werden darf bezieht sich auf die Note. Wenn jemand am Zeugnis etwas reklamiert, eine geänderte Fassung bekommt und die fällt dann (als Strafe für die "Nörgelei") von der Note her plötzlich schlechter aus, dann ist das unzulässig. Die Erwähnung von Krankheiten ist notenmäßig erstmal keine solche Verschlechterung der Bewertung.

Aber in Hein Schleßmann´s Standardwerk "Das Arbeitszeugnis" heißt es auf Seite 113 zum Thema Krankheit: "Eine Krankheit darf im Zeugnis grundsätzlich nicht vermerkt werden, es dürfen nicht etwa Fehlzeiten wegen Krankheit zusammengezählt und kenntlich gemacht werden."



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