Autor Thema: Datierung  (Gelesen 4220 mal)

Mondstern

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Datierung
« am: März 22, 2005, 14:04:49 Nachmittag »
Wie datiere ich ein Zeugnis das ein halbes Jahr nach ausscheiden der Ma ausgestellt wird? Mit dem letzten Arbeitstag oder mit dem heutigen Datum?
Danke

arbeitszeugnis.de

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Datierung
« Antwort #1 am: März 24, 2005, 14:20:47 Nachmittag »
"Im Falle der Änderung oder Berichtigung muss das Zeugnis das Datum des ursprünglich und erstmals erteilten Zeugnisses tragen. So wird vermieden, dass Dritte von der Auseinandersetzung über das Zeugnis erfahren und für den Arbeitnehmer nachteilige Schlüsse ziehen." - LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98

"Wird erst nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ein Zeugnis angefordert und daraufhin ausgestellt, so darf das Zeugnis dann dieses spätere Ausstellungsdatum tragen; eine Rückdatierung auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht verlangt werden. Jedoch hat der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Recht, das Zeugnis wohlwollend auf den Austrittstag zurückzudatieren." - LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96

MfG Th. Redekop/ arbeitszeugnis.de


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