Autor Thema: der ordnung halber....  (Gelesen 4088 mal)

miss.yates

  • Gast
der ordnung halber....
« am: Februar 06, 2007, 10:46:13 Vormittag »
kann mir einer sagen was...
der ordnung halber möchte ich erwähnen das frau Yates stets ehrlich und pünktlich war....
und  ihr verhalten gegenüber Gästen war stets einwandfrei....
( wir haben uns im streite getrennt) aber muss er mein verhalten ihm gegnüber nicht auch angeben?
der rest des zeugnisses ist mit einer 2 zu bewerten.

danke

Demel

  • Gast
der ordnung halber....
« Antwort #1 am: Februar 07, 2007, 17:14:31 Nachmittag »
Knackpunkt an der Aussage "das frau Yates stets ehrlich und pünktlich war...." ist: wenn andere wichtige Aussagen fehlen, bedeutet dass: Die kam zumindest nicht zu spät zur Arbeit und sie hat auch nicht geklaut, ansonsten können wir nichts Positives vermelden.

Wenn die Vorgesetzten und Kollegen in der Aussage "ihr verhalten gegenüber Gästen war stets einwandfrei" fehlen, heißt das, dass das Verhalten denen gegenüber eben nicht einwandfrei war.

der rest des zeugnisses ist mit einer 2 zu bewerten.
Leider gehts nicht nur um die vorhandenen Aussagen, sondern auch um die fehlenden. Ich empfehel dir daher, das Zeugnis nochmal mit der Checkliste (sieghe oben) zu prüfen.


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