Autor Thema: dieselben Geschäftsführer - mehrere GmbH  (Gelesen 2850 mal)

joe-joachim

  • Gast
dieselben Geschäftsführer - mehrere GmbH
« am: September 05, 2011, 11:48:54 Vormittag »
Hallo Forumsmitglieder,

ich möchte mich berufl Umorientieren, dazu muss ich mir die Zeugnisse selber schreiben.

Ich fing 1995 bei der "AB GmbH" an, dessen vier Geschäftsführer hatten zusammen mehrere GmbH's, je nach Geschäftslage und Auslastung wurden die Mitarbeiter mal von dieser mal von jener bezahlt. Alle Firmen hatten dieselbe Adresse, dieselben Geschäftsräume, dieselbe Software wurde gemeinschaftlich genutzt

Meine Beschäftigungszeiten waren:
1995 - 1996 bei "AB" GmbH
1996 - 1999 bei "CD" GmbH
1999 - 2009 wieder bei AB GmbH - diese wurde ab Dez 2009 'inaktiv' gestellt und wird irgendwann liquidiert oder geht Insolvenz.....
ab 2010 bei "FG" GmbH (diese wurde im Mai 2009 neu gegründet, seit Jan 2010 bin ich dort auch offiziell angestellt

Die ganzen alten GmbH's sind faktisch Bankrott (anhand der veröffentlichten Bilanzen kann dies jeder beim Bundesanzeiger online einsehen).
Die vier Geschäftsführer gehen nun getrennte Wege, jeder hat für sich wieder eine neue GmbH gegründet, die alten werden nun "irgendwie" mehr schlecht als recht abgewickelt - insgesamt eine sehr unsolide und unschöne Geschichte.


Nun möchte ich ausdrücken, dass mein Arbeitsverhältnis von 1995 im Jahr 2009 endete, indem ich mir EIN Zeugnis ausstelle, vielleicht mit dem Hinweis, dass eine Beschäftigung in dieser Zeit in unterschiedlichen GmbH's mit denselben Geschäftsführer stattfand?!?!

Die Begründung für das Ende, da bin ich mir einfach unschlüssig, auf Gegenseitigkeit... auf mein Wunsch hin.... Betriebsbedingte Kündigung.... ???
Letzteres wäre wohl das ehrlichste und sinnvollste.

Parag66

  • Gast
Re: dieselben Geschäftsführer - mehrere GmbH
« Antwort #1 am: September 05, 2011, 20:36:19 Nachmittag »
Zitat
indem ich mir EIN Zeugnis ausstelle, vielleicht mit dem Hinweis, dass eine Beschäftigung in dieser Zeit in unterschiedlichen GmbH's mit denselben Geschäftsführer

Arbeitgeber war die jeweilige GmbH, die Geschäftsführer waren da vertragsrechtlich genauso angestellt wie du. Wenn du jeweils einen neuen Arbeitsvertrag bekommen hast, dann resultiert daraus auch jeweils ein Zeugnisanspruch. Du warst ja kein Leibeigener, der den Geschäftsführern/Gesellschaftern am Halsband quer durch die Unternehmen hinterer läuft.

Ich persönlich denke, dass vier sehr gute Zeugnisse besser sind als nur eines. ich hab auch noch nie gehört, dass jemand beim Bundesanzeiger nach allen ehemaligen Arbeitgebern eines Bewerbers recherchiert. Man kann da generell viel falsch machen, wenn man sich mit den Regeln der Zeugnissprache nicht auskennt, ich würde unbedingt empfehlen, dass du einen Fachmann drüber schauen lässt, z.B. im Rahmen des ganz oben erwähnten Zeugnistests, oder es gleich von einem Fachmann formulieren lässt.






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