Autor Thema: Ehemann war Vorgesetzter  (Gelesen 2570 mal)

Sarah

  • Gast
Ehemann war Vorgesetzter
« am: Februar 01, 2017, 21:46:43 Nachmittag »
Hallo ihr :)

Ich habe hier ein Arbeitszeugnis, das mein Ehemann verfasst hat, der auch mein Vorgesetzter war. Ich war als Assistenz der Geschäftsleitung beim Unternehmen angestellt, was jetzt aber nicht mehr möglich ist.
Macht es überhaupt Sinn, dieses Arbeitszeugnis vorzulegen? Ich habe Angst, dass es sogar negativ wirkt, weil ich ja die Ehefrau bin. Andererseits habe ich natürlich Leistung erbracht und Erfahrung gesammelt, was ich nicht einfach so unter den Teppich kehren möchte.

Vielleicht könnt Ihr mir auch sagen welcher Note das in etwa entspricht?


Hier der Bewertungstext:

Sie verfügt über umfassendes und gutes Fachwissen, das sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben sicher und erfolgreich einsetzte. Bei Bedarf war sie zudem in der Lage in kurzer Zeit neues Wissen zu erwerben und im Arbeitsalltag erfolgreich einzusetzen.

Frau ** war eine stets motivierte Mitarbeiterin. Schwierige Aufgaben ging sie mit Elan an und fand dabei sinnvolle und praktikable Lösungen.
Sie arbeitete sehr effizient und sorgfältig und bewies ein herausragendes Organisationsgeschick. Ihre Arbeitsergebnisse waren, auch bei wechselnden Anforderungen stets von guter Qualität. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen erwies sich Frau ** als belastbare Mitarbeiterin und ging jederzeit organisiert, ruhig und zielorientiert vor.

Im Unternehmen wurde sie besonders für ihr freundliches Auftreten geschätzt. Sie verhielt sich jederzeit loyal und überzeugte durch ihren professionellen Umgang mit Kunden, auch in Konfliktsituationen.

Frau ** hat unsere Erwartungen stets in jeder Hinsicht erfüllt. Wir waren mit ihren Leistungen äußerst zufrieden.

Aus betriebsbedingten Gründen endet das Arbeitsverhältnis zum 31.10.2016.

Wir danken Frau ** für die hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, sie als Mitarbeiterin zu verlieren. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.

Matze78

  • Gast
Re: Ehemann war Vorgesetzter
« Antwort #1 am: Februar 02, 2017, 23:18:00 Nachmittag »
Da stellen sich mehrere Fragen:
1) Ist der Firmenname mit deinem Familiennamen identisch?
2) Ist es ein vergleichsweise häufiger Familienname? Die Namensgleichheit könnte ja durchaus auch zufällig sein.

Falls 1) nicht zutrifft, 2) aber schon, könnte notfalls jemand anderes das Zeugnis unterzeichnen, z.B. der Personalleiter?

3) Ist es ein (kleiner) Familienbetrieb?
Falls ja, könnte die Glaubwürdigkeit tatsächlich darunter leiden, dass der eigene Ehepartner die Bewertung vornimmt.
Falls nicht, ist es eigentlich ein ganz normaler administrativer Vorgang, dass ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

Die Bewertung ist aber nicht wirklich durchweg gut, Aussagen wie "Frau ** hat unsere Erwartungen stets in jeder Hinsicht erfüllt" stehen eher für die Note 3-4.
Bei www.arbeitszeugnis.de  gibt es günstige und kompetente Hilfsangebote für die Zeugnisverbesserung.







Tanja

  • Gast
Re: Ehemann war Vorgesetzter
« Antwort #2 am: Januar 11, 2018, 18:20:23 Nachmittag »
Hallo Sarah,

da ich in der gleichen Situation bin wie Du, würde ich gerne wissen, wie es bei Dir gelaufen ist. War das Zeugnis in Ordnung oder sollte es wertungsfrei sein?
Also letztendlich nur detaillierte Angaben über den Tätigkeitsbereich?
Ich denke, es wirkt nicht ehrlich, wenn man liest, dass der eigene Ehemann das Zeugnis geschrieben hat.
Ich bin da sehr zerrissen und weiß, ehrlich gesagt nicht, wie wir das Zeugnis jetzt aufsetzen sollen....

Viele Grüße
Tanja


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