Autor Thema: Erstes Arbeitszeugnis erhalten, gefühlt nur ok  (Gelesen 1914 mal)

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  • Gast
Erstes Arbeitszeugnis erhalten, gefühlt nur ok
« am: Oktober 22, 2016, 17:30:25 Nachmittag »
Hallo,

ich habe heute nach drei Monaten endlich mein Arbeitszeugnis erhalten. Gefühlt ist es nur ok. Ich habe in dem Betrieb(über 1000 Angestellte) meine Ausbildung gemacht und zwei Jahre befristet (im Büro) gearbeitet. Ich war im Jugend Betriebsrat und daher meinen Arbeitgeber eher ein Dorn im Auge. Aber lest selber.


Herr XY hat sich das zur Aufgabenerledigung erforderliche Fachwissen zügig angeeignet und setzte dieses mit Erfolg ein. Im Rahmen der ihm übertragenden Befugnisse traf Herr XY seine Entscheidungen weitgehend selbstständig. Herr XY organisierte seine Arbeitsabläufe umsichtig und unter Beachtung von Prioritäten. Auch in Belastungssituationen war Herr XY den Anforderrungen gewachsen. Herr XY arbeitete gewissenhaft und sehr serviceorientiert. Seine Zuverlässigkeit war im Allgemeinen zufriedenstellend. Mündlich drückte sich Herr XY adressartengerecht, gewandt und sicher aus. Seine Schriftsätze waren klar strukturiert, flüssig und verständlich.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen. Gegenüber dem Publikum verhielt sich Herr XY stets höflich, wertschätzend und kompetent.

Herr XY erledigte die ihm übertragenden Aufgaben zu meiner vollen Zufriedenheit.

Das Arbeitsverhältnis endete durch Fristablauf zum XX.XX.XXXX. Ich danke Herrn XY für die geleisteten Dienste und wünsche Ihm für die Zukunft alles Gute.


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  • Gast
Re: Erstes Arbeitszeugnis erhalten, gefühlt nur ok
« Antwort #1 am: Oktober 22, 2016, 17:39:35 Nachmittag »
Nachtrag:
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen war einwandfrei.

Maggy

  • Gast
Re: Erstes Arbeitszeugnis erhalten, gefühlt nur ok
« Antwort #2 am: Oktober 24, 2016, 11:07:54 Vormittag »
Das ist ein sehr kritisches Zeugnis. Aussagen wie "das erforderliche Fachwissen", "weitgehend selbstständig", "den Anforderungen gewachsen" oder "im Allgemeinen zufriedenstellend" sind typisch für Zeugnisse der Note 4-5.  Bei www.arbeitszeugnis.de kannst du eine Zeugnisüberarbeitung und ein Anschreiben an den Arbeitgeber bestellen, damit kannst du das Zeugnis dann reklamieren. Bzw. die zwei Zeugnisse, du müsstest für die Asubildugn ein separates Ausbildungszeugnis erhalten haben, das evtl. auch nicht viel besser ist. 


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