Die wertenden Aussagen des Zeugnisses beziehen sich auf:
Arbeitsbereitschaft:Frau xx war bereit auftragsbedingte Mehrarbeit, über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus,zu leisten und zeigte für die betrieblichen Belange Verständnis und Einsatzbereitschaft.
Arbeitsweise: Frau xx erledigte die Ihr übertragenen Aufgaben zuverlässig und sorgfältig. Im Umgang mit Maschinen und Geräten zeigte Sie Umsicht und
Sorgfalt.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die Aussagen entsprechen für sich betrachtet der Note 3. Aber: Es fehlen Angaben zu Fähigkeiten (Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Flexibilität), zum Fachwissen und zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, vor allem aber fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung (z.B. "Sie erledigt alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit"), ohne die keine Gesamtnote zugeordnet werden kann. Auch einen Dank und ein Bedauern über das betriebsbedingte (vorübergehende) Ausscheiden sucht man vergebens.
Zudem enhält das Zeugnis oder diese Abschrift viele stilistische Mängel und Rechtschreibfehler, z.B. "Zu
Ihren Aufgaben gehörte das
durchführen vom Baumschnitt"; "Frau xx war bereit
, auftragsbedingte Mehrarbeit
, über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus
,zu leisten"; "Für den weiteren beruflichen (nicht aber privaten?) Werdegang wünschen
Wir
Ihr alles Gute und hoffen
, Sie im kommenden Frühjahr bei uns
wieder begrüßen zu dürfen (als Arbeitnehmer wird man eingestellt, begrüßt wird man als Gast).
Dieses Zeugnis wurde mir im Jahr zuvor mit (geändertem Datum) in dem selben Wortlaut schon einmal ausgehändigt. Ist das O.K. ??Zwei Zeugnisse mit identischem Wortlaut sind keine glaubwürdige Bewertung, der Arbeitgeber hat scheinbar nur das alte Zeugnis kopiert, statt sich mit Ihren (aktuellen) Leistungen detailliert auseinander zu setzen.
Hilfe bei der Zeugnisverbesserung finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php