Autor Thema: Fehlender Kündigungsgrund  (Gelesen 5755 mal)

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Fehlender Kündigungsgrund
« am: März 29, 2005, 14:36:47 Nachmittag »
Mein ehemaliger Arbeitgeber kündigte mir form- und fristgemäss. Als Begründung wurde mir mitgeteilt, dass die Arbeitsleistung angeblich nicht gut genug wäre. Ausserdem ziehe die Firma um und es sei nicht geplant, mich dann am neuen Standort weiter zu beschäftigen.
Da man sich im Guten trennte und mein Fortkommen nicht erschwert werden sollte, erhielt ich ein wirklich gutes Zeugnis.
Einziger Schwachpunkt ist die folgende verwendete Kündigungsformel:
"Herr...verlässt unser Unternehmen zum 30.09.04."
Nun habe ich das Gefühl, das der fehlende Kündigungsgrund ein grosses Problem beim Bewerben um eine neue Arbeitsstelle darstellt.

Was raten Sie mir zu tun? Wie kann ich die arbeitgeberseitige Kündigung im Bewerbungsschreiben plausibel begründen, ohne das Personaler stutzig werden? Oder hilft nur der Versuch, die Kündigungsformel im Arbeitszeugnis ins positive ändern zu lassen? Wenn ja, wie?

Über eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar.

arbeitszeugnis.de

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Fehlender Kündigungsgrund
« Antwort #1 am: März 29, 2005, 16:42:36 Nachmittag »
Zitat: Es ist allgemein nicht üblich und auch grundsätzlich nicht zulässig, im Zeugnis darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe sind. Das vom Arbeitgeber geschuldete Wohlwollen macht es erforderlich, die (unwirksame) Kündigung und das Kündigungsschutzverfahren unerwähnt zu lassen. Andererseits hat jedoch der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90
 
Im Umkehrschluss heißt das: Wenn keine Kündigungsgründe genannt sind, spricht diese Auslassung im Zeugnis eher gegen den Arbeitnehmer.
Eine ideale, wohlwollende Schlussfomulierung für Ihren Fall wäre:
"Auf Beschluss der Unternehmensleitung wird der Produktionsstandort nach ORT verlagert. Vor diesem Hintergrund haben wir das Arbeitsverhältnis mit ihm zum DATUM beendet."
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

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Fehlender Kündigungsgrund - Rückfrage
« Antwort #2 am: März 30, 2005, 11:55:11 Vormittag »
Die Schlussformulierung hört sich gut an, jedoch passt sie leider nicht ganz zu meinem Fall.
Die gesamte Firma ist innerhalb der gleichen Stadt umgezogen, und es handelt sich um einen Dienstleistungs- nicht Produktionsbetrieb.

Wie könnte unter diesen Umständen eine wohlwollende Schlussformulierung aussehen?

arbeitszeugnis.de

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Fehlender Kündigungsgrund
« Antwort #3 am: März 30, 2005, 13:13:54 Nachmittag »
Es gäbe folgende Möglichkeiten:
(1) "Leider musste das Arbeitsverhältnis (aus konjunkturellen Gründen) zum heutigen Tage fristgemäß betriebsbedingt beendet werden."

(2) "Vor dem, Hintergrund erforderlicher betrieblicher Umstrukturierungen endet das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage fristgemäß betrriebsbedingt."

(3) "Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis von Herrn Steffen aufgrund der außerordentlich schwierigen Marktsituation unter Einhaltung der Sozialauswahl zum heutigen Tage fristgemäß beenden."
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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