Autor Thema: Finde mein Zeugnis negativ, was kann ich tun?  (Gelesen 4541 mal)

Dunja

  • Gast
Finde mein Zeugnis negativ, was kann ich tun?
« am: März 19, 2006, 10:58:11 Vormittag »
Hallo allezusammen!

Ich wurde im Januar betriebsbingt entlassen. Ich arbeitete für ein großes Unternehmen als "Leihperson" in einer anderen Firma als Bürokraft. Mein Tätigkeitsschwerpunkt war hauptsächlich als "rechte Hand" für meinen Chef alle Bürotätigkeiten zu erledigen. In meiner 7jährigen Laufbahn war mein direkter Chef immer sehr zufrieden mit mir, das hat er nicht nur mich, sondern auch andere seiner Kollegen regelmässig wissen lassen.

Mit meinem Arbeitgeber (der Leihfirma) hatte ich persönlich wenig Kontakte. Sie hatten ab und zu Kontakt zu meinem Chef, um sich über meine Arbeitsweise zu erkundigen. Auch denen hat er (falls ich zufällig anwesend war) immer wieder mitgeteilt, dass er mit mir sehr zufrieden ist. Und ich glaube auch, dass es wirklich so war, da ich mich sehr gut mit ihm verstanden habe.

Als es zur betriebsbedingten Kündigung kam, hat meine Firma alle Mitarbeiter entlassen und seltsamerweise nur bei mir die Kündigunsfrist von 2 Monaten nicht eingehalten. Ich habe dann daraufhin gegen das Unternehmen geklagt, da alle anderen Mitarbeiter für den restlichen Zeitraum frei gestellt wurden, außer mir.

Nun habe ich endlich mein Arbeitszeugnis erhalten und bin damit überhaupt nicht zufrieden. Ich vermute mal, dass es wegen meiner Firmenklage so schlecht ausgefallen ist. Mich würde Eure Meinung dazu interessieren und was ich da machen kann, weil ich ein solches Zeugnis nicht woanders vorlegen brauch.

Hier mal der Text (Schreibfehler sind tatsächlich so drinnen, wie ich sie schreibe):

Zitat
Frau xxx, geboren am xxx in xxx, trat am xxx als Reinigerin in unsere Firma ein.

Sie arbeitete in der Abteilung Wartung / Technische Reinigung und wurde aufgrund ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten mit ablaufrganisatorischen Aufgabne betraut. Sie war zuständig für die EDV-technische Erfassung der durchgeführten Leistungen und unterstützte die Kunden-Sachbearbeitung bei der Leistungsabrechnung.

Während ihrer Tätigkeit in unserem Hause erfüllte Frau xxx ihre Aufgabe mit Engagement und persönlichem Einsatz. Zudem führte sie alle Aufgaben mit großer Umsicht, großem Wissen und hohem Engagement aus. Ihr Arbeitsgebiet beherrschte sie gut. Des weiteren können wir sagen, daß die Qualität ihrer Arbeit hohe Ansprüche erfüllte. Daneben war Frau xxx den Beanspruchungen gut gewachsen. Sie gab auch Anregungen und war neuen Aufgaben gegenüber aufgeschlossen.

Abschließend läßt sich sagen, daß wir mit ihren Leistungen zufrieden waren. Bei unseren Kunden war sie schnell beliebt.

Das Ausscheiden von Frau xxx erfolgte betriebsbedingt.

Wir danken Frau xxx und wünschen ihr alles Gute.


Wenn ich für dieses Zeugnis eine Note vergeben müsste, wäre dies die Note 4. Was meint ihr? Zudem war ich auch niemals als Reinigerin beschäftigt. Ich hatte bisher schon viele Bewerbungen als Bürohilfe geschrieben, zu denen ich bisher aufgrund fehlenden Zeugnisses nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, aber mit diesem Zeugnis habe ich dazu wohl auch kaum Chancen, zudem ich dort als Reinigerin betitel werde, oder?

Würde mich über ein paar Antworten freuen!

Gruß Dunja

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
Finde mein Zeugnis negativ, was kann ich tun?
« Antwort #1 am: März 19, 2006, 16:09:22 Nachmittag »
Zwar reichen die vergebenen Einzelnoten von "befriedigend" bis "ausreichend", insgesamt macht das Zeugnis aber aufgrund von fehlenden wichtigen Angaben einen mangelhaften Eindruck (Note 5).

Insbesondere Angaben zum Verhalten gegenüber den Mitarbeitern des Unternehmens fehlen, auch der knappe Schlussteil und distanziert klingende Formulierungen ("Des weiteren können wir sagen, daß", "Abschließend läßt sich sagen, daß...") wecken Zweifel an der Glaubwürdigkeit der hier vergebenen Gesamtnote 4 ("mit ihren Leistungen zufrieden").  Klar mangelhaft ist auch die Aussage "bei Kunden schnell beliebt" (= Sie machte zu viele Zugeständnisse).

Zudem passt die Stellenbezeichnung "Reinigerin" in der Tat nicht zu den Aufgaben und der Leistungsbewertung.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Dunja

  • Gast
Finde mein Zeugnis negativ, was kann ich tun?
« Antwort #2 am: März 19, 2006, 20:08:51 Nachmittag »
Zitat von: "Klaus Schiller"
Zwar reichen die vergebenen Einzelnoten von "befriedigend" bis "ausreichend", insgesamt macht das Zeugnis aber aufgrund von fehlenden wichtigen Angaben einen mangelhaften Eindruck (Note 5).

Insbesondere Angaben zum Verhalten gegenüber den Mitarbeitern des Unternehmens fehlen, auch der knappe Schlussteil und distanziert klingende Formulierungen ("Des weiteren können wir sagen, daß", "Abschließend läßt sich sagen, daß...") wecken Zweifel an der Glaubwürdigkeit der hier vergebenen Gesamtnote 4 ("mit ihren Leistungen zufrieden").  Klar mangelhaft ist auch die Aussage "bei Kunden schnell beliebt" (= Sie machte zu viele Zugeständnisse).

Zudem passt die Stellenbezeichnung "Reinigerin" in der Tat nicht zu den Aufgaben und der Leistungsbewertung.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php


Herzlichen Dank für die (auch am Sonntag) kompetente Antwort.

Freundliche Grüße Dunja

Fachmann

  • Gast
Zugeständnisse?
« Antwort #3 am: März 21, 2006, 23:10:45 Nachmittag »
"bei Kunden schnell beliebt" (= Sie machte zu viele Zugeständnisse)

So kann man es auch sagen :-) Im Zusammenhang mit der Feststellung Reinigungskraft bedeutet diese Zugeständnisse wohl eher Zuneigungen.

Auf Grund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts BAG-URTEIL, kann jemanden diese Beurteilung aber auch nicht mehr weggenommen werden (wenn man das will) :)


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