Autor Thema: Form des Zeugnisses  (Gelesen 4035 mal)

Nicole

  • Gast
Form des Zeugnisses
« am: April 19, 2005, 16:22:17 Nachmittag »
Hallo,

mein Zeugnis, als Serviceleiter in einem Landgasthaus wurde in zwei verschiedenen Größen geschrieben.

Der erste Satz: "Frau .... geb. am ... war von ..... bis ..... als Serviceleiter in unserem Hause beschäftigt" steht in der Schriftgröße 14 oder sogar 16 und der restliche Text dann kleiner in Größe 12.

Ist das so in Ordnung???


Und der AG, hat im Text jeweils häufiger gewechselt, zwischen " in unserem Haus, verläßt unser Haus"  und der "Ich-form" (für mich tätig, Ich wünsche, Ich bedauere).

Das kommt mir auch etwas komisch vor. Dachte man sollte immer in der selben Form schreiben??


Kann mir jemand weiterhelfen???
Nicole

arbeitszeugnis.de

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Form des Zeugnisses
« Antwort #1 am: April 19, 2005, 23:47:08 Nachmittag »
Zitat: "Das Zeugnis muss eine würdige äußere Form aufweisen. Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung. Das Zeugnis ist auf haltbares Papier von guter Qualität auszustellen. Das Zeugnis muß sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten (Rechtschreibung). Der Arbeitnehmer kann auch beanspruchen, daß das Zeugnis in einheitlicher Maschinenschrift abgefasst wird." Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 3.3.1993 - 5 AZR 182/92.

Ob der Wechsel zwischen 1. Person Singular ("Ich") und 1. Person Plural ("unser Haus") einen stilistischen Mangel darstellt, ließe sich nur mit Blick auf den gesamten Zeugnistext machen. Die Formulierung "unser Haus" stellt für sich genommen noch keinen auffälligen stilistischen Bruch zur 1. Person Singular ("ich") dar. Dieser würde vorliegen, wenn der Aussteller unentschlossen mal nur für sich selbst ("ich bedaure") und mal für das Unternehmen ("wir danken") spricht.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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