gibt es da eigentlich fristen, wie lange sich ein chef zur austellung eines zeugnisses zeit lassen darf? Eine Regelfrist gibt es nicht. In Normalfällen sollten zwei Wochen ausreichend sein. Eine längere Erstellzeit wird man dem Arbeitgeber zubilligen müssen, wenn sich das Zeugnisaufkommen aufgrund von Massenentlassungen bzw. Rationalisierungen erhöht. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I BGB). Sinnvoll ist es in jedem Fall, frühzeitig einen Eigenentwurf einzureichen (siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php).
"...wobei frau xx neben einem hohen maß an fachlicher kompetenz großes pädagogisches geschick und einfühlsame kollegialität zeigte" Die Begriffe "einfühlsam" bzw. "Einfühlungsvermögen" werden in der Zeugnissprache als sogenannter Geheimcode häufig als Synonym für ---ualkontakte bzw. (bei „umfassendem Einfühlungsvermögen“) für Homo---ualität gedeutet (vgl. z.B. Weuster/Scheer, „Arbeitszeugnisse in Textbausteinen“, Boorberg Verlag, S. 91). Auch wenn „einfühlsam“ im vorliegenden Zeugnis vermutlich im Sinne von Empathie gemeint ist, sollte eine Verwechslung mit diesem Geheimcode vermieden werden.
"sie zeigte sich dabei als ausgesprochen teamfähig und ist dadurch bei patienten, mitarbeitern und vorgesetzten gleichermaßen beliebt und angesehen" "
Formulierungen wie "Er/Sie zeigte sich als...“ (statt konkret „Er/Sie war...)“ könnten als Distanzierung gedeutet werden. In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten
das auftreten von fau xx ist stes tadellos.sie ist ausgesprochen zuverlässig und kreativ" Die Ausdrücke "tadellos" oder "ohne Tadel" (=aber auch ohne Lob) werden in der Zeugnissprache generell eher abwertend verstanden. Besser: "Das Verhalten war stets einwandfrei/vorbildlich".
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php