Autor Thema: Frage zur Form  (Gelesen 5887 mal)

Jochen

  • Gast
Frage zur Form
« am: August 04, 2006, 21:46:07 Nachmittag »
Hallo,

habe heute mein Arbeitszeugnis zum zweiten Mal mein Arbeitszeugnis per Post bekommen.

Die erste Version hatt folgende Mängel:

- Anschrift im Adressfeld
- Der Name der Datei stand unter der Anschrift

Nach einigem hin und her, habe ich die zweite Version bekommen. Dort ist mir folgendes aufgefallen:

- Beide Blätter sind oben links zusammengeheftet
- Die Tätigkeitsbeschreibung ist auf der ersten Seite. Die unteren 5cm des Blattes sind "leer" und der Rest ist dann auf der zweiten Seite. Wahrscheinlich hat mein Chef das aus optischen Gründen gemacht (war übrigens auch in der ersten Version so, ist mir aber bei meinen Korrekturwünschen gar nicht aufgefallen).

Mir ist es mittlerweile peinlich nochmal nachzuhaken.

Sind beide Punkte als negativ zu werten?
Vom Inhalt her ist das Zeugnis "sehr gut" bis "gut" (habe es auf Wunsch des Chefs (selber) schreiben lassen).

Die Heftklammer kann ich entfernen und wenn ich es kopiere sieht man es sehr wahrscheinlich nicht (kann das ja auch am PC "wegretuschieren" und ausdrucken, oder ist das dann schon Urkundenfälschung?).

Mich interessiert hauptsächlich, ob diese leere Stelle negativ zu werten ist, oder eher gar nix zu bedeuten hat.

Gruß,
 Jochen

Demel

  • Gast
Frage zur Form
« Antwort #1 am: August 05, 2006, 00:30:08 Vormittag »
Also retuschieren musst du nichts, auch wenn das keine Urkundenfälschung wäre. Dein AG muss dir das Zeugnis so schicken, dass auf Kopien nichts unangenehm auffällt. Tackern ist schon etwas krass. Er darf es z.B. aber gefaltet versenden, wenn auf Kopien keine schwarzen Striche zu sehen sind. Sonst denkt man noch vor dir, du gehst sorglos mit deinen Unterlagen um.
Wie viel Abstand oben und unten gelassen wird ist ja eine rein stilistische Frage. Wie viel zu den Aufgaben steht denn noch auf der zweiten Seite? Es sollte halt insgesamt nicht seltsam aussehen, aber 5 cm erscheinen mir jetzt nicht ungewöhnlich.

Jochen

  • Gast
Frage zur Form
« Antwort #2 am: August 05, 2006, 12:36:47 Nachmittag »
Zitat von: Demel
Also retuschieren musst du nichts, auch wenn das keine Urkundenfälschung wäre. Dein AG muss dir das Zeugnis so schicken, dass auf Kopien nichts unangenehm auffällt.


Er hat mir übrigens vorher eine Version per E-Mail geschickt (mit Briefkopf etc. Es entspricht 100% dem Original). Das heisst, ich habe eine "Kopie", die ich jederzeit ausdrucken könnte, auf der nichts unangenehm auffällt.

Wie gesagt, mir ist es unangenehm, da jetzt nochmal nachzuhaken.

Könnte es passieren, daß ein zukünftiger Arbeitgeber das Original sehen will?

Zitat

Wie viel Abstand oben und unten gelassen wird ist ja eine rein stilistische Frage. Wie viel zu den Aufgaben steht denn noch auf der zweiten Seite? Es sollte halt insgesamt nicht seltsam aussehen, aber 5 cm erscheinen mir jetzt nicht ungewöhnlich.


Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt. Ich versuche die Form nochmal zu beschreiben:
Das Zeugnis ist Textmässig ziemlich lang und erstreckt sich über zwei Seiten. Die Aufgaben, die ich hatte, stehen komplett auf der ersten Seite (also nicht ungewöhnlich in zwei Teile geteilt).
Theoretisch hätte das Zeugnis dann auf dieser ersten Seite noch fortgesetzt werden können. Stattdessen hat er den Rest des Zeugnisses auf der zweiten Seite untergebracht. Auf der ersten Seite ist aus diesem Grund unter der Aufgabenbeschreibung ca. 5cm nur weisse Fläche.
Der Text ist also nicht "kontinuierlich", sondern optisch in zwei Teile geteilt. Einmal die Aufgaben auf der ersten Seite und auf der zweiten Seite der Rest.

Ist das jetzt nur eine stilistische Frage, oder hat das was negatives zu bedeuten?



Noch eine andere Frage und dann bin ich "glücklich":

Wie ich bereits schrieb, habe ich das Zeugnis selber schreiben lassen. Mein Chef hat es bis auf eine Kleinigkeit 1:1 übernommen.

In der Version, die ich ihm schickte stand am Ende:

"...da wir mit ihm einen wertvollen Mitarbeiter verlieren, und sind ihm für seine ausgezeichneten Leistungen zu großem Dank verpflichtet."

Diese Stelle (sonst nichts im ganzen Zeugnis), hat er folgendermassen abgeändert:

"...da wir mit ihm einen wertvollen Mitarbeiter verlieren; für seine ausgezeichneten Leistungen sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet."

Warum er den vollständigen Satz verändert hat und die Version mit Semikolon genommen hat, weiß ich nicht. Aber ist das evtl. ein "Geheimzeichen"? Oder geht das in Ordnung?

Gruß,
 Jochen

Demel

  • Gast
Frage zur Form
« Antwort #3 am: August 05, 2006, 15:33:41 Nachmittag »
Ach so, ich dachte die Aufgabenbeschreibung wäre unterbrochen, obwohl noch Platz wär. Also wenn du mich fragst, ich denke das ist völlig ok. Auf keinen Fall ist das abwertend, genauso wenig wie das Semikolon.  

Wenn der Arbeitgeber es fast wortwörtlich übernommen hat, schau aber nochmal auf die Unterschrift: Hat er über (korrekt) oder unter (Distanzierung!) der maschinenschriftlichen Namenswiederholung unterzeichnet?

Also korrekt:
Unterschrift (handschriftl.)
Peter Meier (maschinenschriftl. Namenswiederholung)
Position (z.B. Abteilungsleiter)

Distanzierung:
Peter Meier (maschinenschriftl. Namenswiederholung)
Position (z.B. Abteilungsleiter)
Unterschrift (handschriftl.)

Jochen

  • Gast
Frage zur Form
« Antwort #4 am: August 06, 2006, 00:39:51 Vormittag »
Vielen Dank für Deine Antwort!

Die Unterschrift ist korrekt über dem maschinenschriftlichen Namen und dem Rang.

Also nochmal zusammenfassend:

-Die optische Trennung des Textes hat nichts zu bedeuten
-Das Semikolon ist kein "Geheimzeichen"
-Unterschrift korrekt platziert


Bleibt nur noch die Sache mit den zusammengehefteten Seiten.


Die Seiten oben links sind zusammengeheftet, aber ich habe eine elektronische Version des Zeugnisses bekommen, die ich für Ausdrucke verwenden kann und somit stört die Heftklammer nicht wirklich.

Das Original will wohl kein Personaler sehen, nehme ich mal an.

Wie gesagt ist es mir langsam unangenehm weiter zu nörgeln und eine neue Version zu verlangen (ich bin selbst etwas perfektionistisch bei so Sachen und weiß nicht, wann ich übertreibe). Eine wirkliche Notwenigkeit gibt es dafür aufgrund der elektronischen Version nicht.
Wenn ich aber mit einer Schachtel Pralinen ankomme, wäre eine neue Version kein Problem.


Würdest Du Dir die neue Version holen? Oder anders gefragt: Könnte mich dieses geheftete irgendwie/irgendwann "einholen" und mir zum Nachteil werden?




Hmmm...jetzt ist mir doch noch etwas aufgefallen. Aller letzte Frage (tm):

Die erste Version des fehlerhaften Zeugnisses war auf offiziellem Briefpapier gedruckt. Dieses Papier ist sehr weiß, aber ist halt Briefpapier, mit der Firmenadresse über dem Anschriftenfeld. Auf dem Papier ist das Logo von einem Druckerei drauf gedruckt. Also absolut professionell.

Als ich bemängelt habe, daß meine Adresse da steht, wurde die neue Version mit einem Tintenstrahldrucker auf etwas gelblicherem Papier gedruckt. Es ist aber auch "offiziell". Nur nicht mit für Briefe typischen Anschriftenfeld. Optisch sieht alles gut aus, also keine Flecken etc. Auch sieht man nicht, daß es mit einem Tintenstahldrucker gedruckt wurde (Nur beim Logo sieht man es, wenn man mit der Lupe kuckt). Schriftbild etc. ist Tadellos. Das Paier ist aber nicht so weiß wie das Papier der Vorversion und das Logo ist -wie gesagt- mit dem Tintenstrahler gedruckt.

Ich kenne mich da nicht so aus, aber könnte das Logo mit der Zeit nicht ausbleichen?

Vielen vielen Dank für Deine Geduldigen Antworten! Ich finde den "Service" hier echt Spitze!

Gruß,
 Jochen

Maggy

  • Gast
Frage zur Form
« Antwort #5 am: August 06, 2006, 02:17:15 Vormittag »
Also ich würde nochmal zum Arbeitgeber gehen, notfalls mit einer Schachtel Pralinen. Du kannst ja ganz höflich darum bitten, das Zeugnis nochmal ungeheftet auszustellen, weil du eben sonst keine guten Kopien machen kannst. Ein schwammiges Logo wirkt auch nicht so doll (in Sinne von "kleiner, unprofessioneller Laden, hat kein gedrucktes Briefpapier...)

Auf das Papier solltest du dann auch achten, es sollte kein billiges Papier sein und auch nicht  unbedingt gelblich. Es kann durchaus sein, dass mal jemand bei einem Vorstellungsgespräch das Original sehen will.


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