Autor Thema: Fürchterlich - Bitte um schnelle Hilfe  (Gelesen 3253 mal)

Bärchen

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Fürchterlich - Bitte um schnelle Hilfe
« am: März 17, 2006, 13:48:34 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,

ich habe Probleme mit dem Zeugnis meinem ehemaligen Arbeitgebers. Vor drei Wochen hat er mir innerhalb der Probezeit gekündigt.

Die Kündigung hat mich sehr überraschend getroffen.

Heute habe ich das Arbeitseugnis zugestellt bekommen und die Formulierung hat mich vom Stuhl gehauen. man hat meine Aufgaben und Verantwortungsbereiche aufs knappeste umschrieben, meine Schulung in der USA wird komplett verschwiegen.

Formulierungen wie Frau ... verfügt über sehr gute kommunikative Fähigkeiten wowie gute Englischkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit ideal einsetzen konnte ODER "Frau ... hat die ihr übertragen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen entsprochen" und andere Floskeln weisen auf mangelnde Arbietsqualität hin.

Für ein solches Zeugnis besteht absolut keine Veranlassung.

Kann ich dagegen vorgehen?

Schönen Gruß

Bärchen

Klaus Schiller

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Fürchterlich - Bitte um schnelle Hilfe
« Antwort #1 am: März 17, 2006, 14:49:27 Nachmittag »
Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Für weitergehende Fragen können Sie mich auch telefonisch über die Zeugnishotline unter 01805/ 767 427 (12ct/min) kontaktieren.

Wenn Sie allerdings eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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