Autor Thema: Gast  (Gelesen 2410 mal)

Struppi

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« am: Oktober 16, 2005, 15:17:46 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

wie muß ich folgendes Zeugnis deuten? Muß/soll ich das Zeugnis so wie es hier geschrieben steht akzeptieren, oder kann ich darauf bestehen, das die Formulierungen aufgewertet/geändert werden. Habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen und mehr als nur normalen Einsatz gezeigt (Überstunden etc.)

Frau xxx, geb. am xxx in xxx, wohnhaft in xxx, war vom xxx bis xxx als kaufmännische Angestellte im Bereich Finanz- und Rechnungswesen innerhalb der Buchhaltung für die Firma xxx tätig.

Ihr Aufgabengebiet umfaßte im wesentlichen:

Debitorenbuchhaltung:
- Einbuchen von manuellen Debitorenrechnungen
- Verbuchen von Zahlungseingängen
- Fristverlängerungen und Kontenpflege der Debitorenkonten
- Anstarten von Mahnläufen

Kreditorenbuchhaltung:
- Einbuchen von Kreditorenrechnungen
- Einbuchen von Materialrechnungen über SAP/R3
- Einbuchen von ital.Kreditorenrechnungen mit anschließendem
  Zahlungslauf
- Zahlungslauf für Kreditorenrechnungen bearbeiten
- Einzelüberweisungen schreiben und verbuchen

Hauptbuchhaltung:
- Verbuchen von Banken und der Kasse (waren 2 Kassen eigentlich)
- Abstimmung von Konten, auch von Konzernkonten
- Monatliche Auswertung und Durchführung des Monatsabschlusses
- Abstimmung der montl. Umsatzsteuerverprobung nach dem Monatsab.
- Vorbereitende Arbeiten zur Erstellung des JA

Alle diese Tätigkeiten übte Frau xxx mittels unseres EDV-Programms SAP/R3 aus und hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei. Frau xxx sorgte stets für ein gutes Betriebsklima.

Frau xxx kündigte ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht. Wir danken ihr für ihre Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Danke Ihnen schon jetzt für Ihre Bemühung.

Lieber Gruß
Struppi

Klaus Schiller

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Gast
« Antwort #1 am: Oktober 18, 2005, 16:07:01 Nachmittag »
Ein Zeugnis besteht im Leistungsteil aus insgesamt bis zu acht Abschnitten, dazu kommen Aussagen zum Verhalten und zur Beendigung (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu möglichst allen Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden. In Ihrem Zeugnis fehlen diese Einzelwertungen, es wird also weder das Engagement noch die Fähigkeiten oder das Wissen bzw. die Arbeitsweise bewertet. Es ist also nicht ersichtlich, wie die hier vergebene befriedigende  Gesamtnote ("zu unserer vollen Zufriedenheit") zustande kommt.  Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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