Autor Thema: Gefälligkeitszeugnis?? Oder schlicht und ergreifend 'GUT' ??  (Gelesen 5490 mal)

Katrin

  • Gast
Gefälligkeitszeugnis?? Oder schlicht und ergreifend 'GUT' ??
« am: Mai 11, 2006, 09:59:48 Vormittag »
Hallo !!!

Ist dies nun ein Gefälligkeitszeugnis oder is es einfach nur gut ...
Bin mir unsicher, hatte ja schonmal Probleme wegen dem Zeugnis ...

Vielen Dank schonmal für alle Antworten !!!!!!!!!


Zeugnis

Frau X, geboren am 18.09.1978, wurde nach ihrer erfolgreichen Ausbildung am 01.01.2002 in unsere Abteilung Verkauf Filialkunden fest übernommen.

Das Aufgabengebiet von Frau X umfasste im Wesentlichen

•   Eigenverantwortliche Auftrags- und Auftragsfolgebearbeitung
•   Kundenbetreuung
•   Reklamations- und Retourenbearbeitung
•   Überprüfung und Erstellung von Gutschriften
•   Versandüberwachung
•   Lieferavisierung, Rechnungsversand und Bestellabruf mittels EDIFACT
•   Telefonverkauf

Ferner umfasste das Aufgabengebiet von Frau X

•   Erstellung der monatlichen Lohn- und Heimarbeiterabrechnungen
•   Korrespondenz mit den Sozialversicherungsträgern und Ämtern
•   Erstellung der Jahreslohnkonten
•   An- und Abmeldung zur Sozialversicherung

Frau X identifizierte sich mit der übernommenen Verantwortung und zeigte stets ein hohes Maß an persönlichem Engagement, Pflichtbewusstsein und Eigeninitiative, auch über die übliche Arbeitszeit hinaus.

Dank ihrer schnellen Aufassungsgabe überblickte sie auch komplexe Zusammenhänge sofort. Hervorzuheben ist ihr gutes Analyse- und Urteilsvermögen, das sie immer zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigte. Sie überzeugte zudem durch ihre gute Übersicht und Arbeitseinteilung.

Wir haben Frau X als eine zuverlässige, gewissenhafte und ehrliche Mitarbeiterin schätzen gelernt, die ihre Aufgaben immer selbstständig, effizient und sorgfältig erledigte.

Aufgrund ihres hohen Arbeitstempos und ihrer grossen Produktivität erzielte sie auch in Ausnahmesituationen überdurchschnittliche Ergebnisse in qualitativer und quantitativer Hinsicht, wobei sie die abgestimmten Termine jederzeit eingehalten und die vereinbarten Ziele immer erreicht hat.

Alle Aufgaben führte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Mitarbeitern war teamorientiert, kooperativ, loyal und stets einwandfrei.
Unseren Geschäftspartnern und Kunden gegenüber trat sie sicher und gewandt auf. Hervorzuheben sind ihre absolute Vertrauenswürdigkeit sowie ihr ausgeprägtes Kontakt- und Überzeugungsvermögen.

Frau X hat unser Haus zum 28.02.2006 auf eigenen Wunsch verlassen, um sich beruflich zu verändern.

Wir danken Frau X für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

DANKE NOCHMAL !!!

Viele Grüsse,
katrin

katrin

  • Gast
weiss keiner rat ???
« Antwort #1 am: Mai 11, 2006, 23:06:07 Nachmittag »
hallo !!!

weiss denn keiner rat ???

möchte mich gerne bewerben und dazu brauch ich dieses zeugnis ...

nochmal danke für eurer hilfe

grüsse,
katrin

katrin

  • Gast
BITTE BITTE BITTE
« Antwort #2 am: Mai 12, 2006, 08:43:36 Vormittag »
Bitte dringend nur ein ganz ganz kleines Feedback ...

Nur ein ganz kleines ...

Dankeschön !!!!

Liebe GRüsse
Katrin

Klaus Schiller

  • Administrator
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  • Beiträge: 1639
Gefälligkeitszeugnis?? Oder schlicht und ergreifend 'GUT' ??
« Antwort #3 am: Mai 12, 2006, 15:35:25 Nachmittag »
Ich beantworte Ihnen gerne konkrete Fragen, für eine komplette Analyse eines solch umfangreichen Textes muss ich Sie aber aus Zeitgründen auf die kostenlose Checkliste (http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf) oder den Zeugnistest für 16 € verweisen (http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php). Hierfür bitte ich um Verständnis.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Abusay

  • Gast
Sehr gut, aber Datum des Ausscheidens
« Antwort #4 am: Mai 15, 2006, 12:08:13 Nachmittag »
Hallo Katrin,
bin leider auch kein Experte und lese mich gerade ein.
Meines Erachtens hört es sich aber durchgängig sehr gut an.
Jedoch verwundert mich das Datum des Ausscheidens (auf einem Wunsch?!) und die späte Bewerbungsaktivität.
Gruss
Abusay

katrin

  • Gast
Gefälligkeitszeugnis?? Oder schlicht und ergreifend 'GUT' ??
« Antwort #5 am: Mai 15, 2006, 14:03:54 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller ,

ich hatte doch schon bei ihnen eine zeugnisanalyse machen lassen, und aus ihren formulierungsvorschlägen hab ich dann das zeugnis erstellt ...
nun bin ich mir halt unsicher, ob dass so passt ...

Hallo Abusay !!!

Danke für deine Antwort !!!
Aber warum wundert dich dass datum des ausscheidens ???
der februar hat doch nur 28 tage - zumindest dieser ....
und wegen der bewerbungsaktivität ... bin in nicht arbeitslos, nur in meiner jetztigen stelle gefällt es mir nicht und ich möchte unbedingt wieder woanders arbeiten ..
ausserdem hatte ich um mein zeugnis fast 3 monate betteln müssen ...
trotzdem danke nochmal !!!!!

grüsse,
katrin


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