Autor Thema: Genaues Vorgehen wenn ehm. Arbeitgeber kein Zeugnis fertigt  (Gelesen 2932 mal)

skykey

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Genaues Vorgehen wenn ehm. Arbeitgeber kein Zeugnis fertigt
« am: Februar 28, 2006, 18:32:33 Nachmittag »
Bis zum 15.01.06 war mein Mann bei einer Fastfoodkette in Teilzeit angestellt. Die gesamte Arbeitszeit dort betrug nur 3 Monate, dénnoch hat mein Mann meiner Meinung nach einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis das wir zunächst mündlich und dann schriftlich angefordert haben. Leider gab es bis heute keine Reaktion.

Meine Frage nun: 1. Muss jetzt noch mal ein Schreiben mit Fristsetzung verfasst werden und was wäre der nächste Schritt wenn der ehemalige Arbeitgeber immer noch kein Zeugnis zusendet? 2. Mein Mann kommt ursprünglich aus Nigeria hat aber eine Aufenthaltserlaubnis und somit auch eine Arbeitserlaubnis. Können solche Leute auch Ihre Rechte notfalls per Arbeitsgericht durchsetzen?

Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

Gruß Skykey

Klaus Schiller

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Genaues Vorgehen wenn ehm. Arbeitgeber kein Zeugnis fertigt
« Antwort #1 am: Februar 28, 2006, 19:23:03 Nachmittag »
Ich möchte Sie auf unserer Rubrik "Häufige Fragen" verweisen (http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#9)

Hat man auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes Zeugnis?
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php, hier gibt es auch ein begründetes Musteranschreiben für eine Zeugnisanforderung.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
 http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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