Autor Thema: gutes Zeugnis?  (Gelesen 3395 mal)

biggi

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gutes Zeugnis?
« am: Oktober 20, 2005, 17:39:00 Nachmittag »
Ich bin mir nicht sicher ob mein Zeugnis gut ist und wäre dankbar für eine Bewertung.

Frau XX, geb. am XX, war in der Zeit vom XX bis XX in meiner Kanzlei als Alleinsekretärin angestellt. Ihr wurde damit ein sehr wichtiger Vertrauensposten übertragen, der durch die Vielfältigkeit der zu erledigenden Arbeiten große Anforderungen an sie stellte.

Obwohl Frau XX durch die Vorgängerin nicht eingearbeitet wurde und auch noch nie in einer Steuerberaterkanzlei tätig war, hat sie sich sehr schnell in die für sie neue Materie eingearbeitet.

Ihr Aufgabengebiet umfasste neben den allgemeinen Sekretariatsarbeiten vor allem das Schreiben von Bilanzen und Verträgen, der Schriftverkehr mit Behörden, Gerichten und Mandanten und der private Schriftverkehr des Unterzeichners. Außerdem führte Frau XX die Anwaltsakten und war in diesem Zusammenhang auch für das Ausfüllen von Mahnbescheiden und dergleichen zuständig.

Frau XX war teilzeitbeschäftigt. Auf arbeitsablaufbedingte Verschiebung der wöchentlichen Arbeitszeit hat sie ebenso wie auf zeitliche Mehranforderung flexibel reagiert.

Ich konnte mich immer in vollem Unfang auf Frau XX verlassen. Mit ihren Leistungen war ich stets in vollstem Umfang zufrieden.

Ihr Verhalten gegenüber dem Unterzeichner und den Mitarbeitern war stets einwandfrei. Im Umgang mit den Mandanten war Frau XX stets höflich und freundlich.

Frau XX verlässt meine Kanzlei zum XX auf eigenen Wunsch. Ich danke ihr für ihre Mitarbeit und wünsche ihr für ihre berufliche Zukunft alles Gute.

gast

  • Gast
gutes Zeugnis?
« Antwort #1 am: Oktober 21, 2005, 14:05:17 Nachmittag »
das einzige ist ...der durch die vielfältikketi der zu....

so von wegen anforderungen an sie stellte (die sie aber nie so toll auführte guck doch einfach mal auf arbeitszeugnis.de da findest du die ganzen infos

Klaus Schiller

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gutes Zeugnis?
« Antwort #2 am: Oktober 22, 2005, 22:25:14 Nachmittag »
Im Zeugnis nehmen ausweichende und ungewöhnliche Erklärungen wie "... große Anforderungen an sie stellte" oder  "...nicht eingearbeitet wurde und auch noch nie in einer Steuerberaterkanzlei tätig war" fast mehr Raum ein als die eigentliche Leistungsbewertung. Diese besteht praktisch nur aus den Sätzen "hat sie ebenso wie auf zeitliche Mehranforderung flexibel reagiert...Ich konnte mich immer in vollem Unfang auf Frau XX verlassen. Mit ihren Leistungen war ich stets in vollstem Umfang zufrieden."

Das Zeugnis weist also explizit auf die hohen Anforderungen hin, nimmt aber kaum Stellung dazu, ob die Beurteilte die Anforderungen an eine Sekretärin (Übersicht, Organisationstalent, Eigeninitiative, EDV-Kenntnisse usw) bewältigte. Es enthält zudem kein einziges dynamisches Attribut (engagiert, motiviert, effizient). Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Auch der Schlussteil ist auffällig knapp. Es fehlt ein Bedauern, der Dank erfolgt nur "für die Mitarbeit" und auch ein Zukunftswunsch für die private Zukunft bleibt aus. Die sehr gute Gesamtnote ("Mit ihren Leistungen war ich stets in vollstem Umfang zufrieden") ist daher nicht glaubwürdig.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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