Autor Thema: Habe ich nach 3-4 Jahren noch Anrecht auf ein Zeugnis?  (Gelesen 3798 mal)

MeDEcooller

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Habe ich nach 3-4 Jahren noch Anrecht auf ein Zeugnis?
« am: Januar 30, 2006, 13:54:42 Nachmittag »
Mein Mann hat vor ca. 3-4 Jahren als Hilfsarbeiter in einer Firma gearbeitet. Damals musste er aus privaten Gründen kündigen, hat sich aber kein Zeugnis geben lassen.
Da mein Mann keine Ausbildung hat, findet er jetzt keine Arbeit mehr, möchte aber gern in dem damals ausgeführten Beruf weiter arbieten. Der alte Arbeitgeber möchte ihn jedoch nicht mehr einstellen und wirft meinem Mann auch Fehlverhalten vor (welche Fehler wissen wir nicht).

jetzt hätte ich gern ein Dienst- bzw. Arbeitszeugnis um die Chancen meines Mannes auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Habe ich nach diesen 3-4 Jahren noch Anspruch auf Ausstellung eines solchen Zeugnisses?

Klaus Schiller

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Habe ich nach 3-4 Jahren noch Anrecht auf ein Zeugnis?
« Antwort #1 am: Januar 30, 2006, 15:02:27 Nachmittag »
Ich zitierte aus der Fachliteratur:
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann.
Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

bommelchen

  • Gast
Habe ich nach 3-4 Jahren noch Anrecht auf ein Zeugnis?
« Antwort #2 am: Januar 30, 2006, 17:32:16 Nachmittag »
echt gut, dass es euch gibt...

diese frage hat mir schon geholfen...dazu muss ich aber noch was wissen...

meinem mann wurde gekündigt mai 2005, mobbing, mittels eines anwalts für arbeitsrecht wurde eine abfindung "rausgeholt" und sie mussten das arbeitszeugnis ca. 5 mal schreiben, bis der anwalt zufrieden war....
bis jetzt sind alle bewerbungen zurückgekommen und seit gestern wissen wir, warum: es fehlt der satz, wo es über den umgang mit vorgesetzten, mitabeitern und kunden geht....
wegen diesem satz seit fast einem jahr keinen job?

kann man da noch was machen? nur, was is das für ein anwalt????
nur, weil dieser satz fehlt?

bitte um hilfe  :-((

Klaus Schiller

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Habe ich nach 3-4 Jahren noch Anrecht auf ein Zeugnis?
« Antwort #3 am: Februar 01, 2006, 00:22:10 Vormittag »
Aufgrund des gesetzlich geforderten Wohlwollens gegenüber dem Zeugnisempfänger werden in Zeugnissen auch negative Wertungen zumeist in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. Hierzu bedienen sich die Zeugnisaussteller bestimmter "Verschlüsselungstechniken", zu denen auch die "Leerstellentechnik" gehört: Auf eine zu erwartende Aussage wird verzichtet, z.B. "Das Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei". Hier fehlen die Vorgesetzten, gegenüber denen das Verhalten also wohl weniger gut war. Oder es fehlt eine Aussage zum Fachwissen, was auf mangelhafte Kenntnisse schließen lässt.

Welchen Wert ein Personaler einzelnen Auffälligkeiten im Zeugnis bei der Bewerberauswahl beimisst, kann man nicht verallgemeinern, zumal nicht immer erkennbar ist, ob es sich um ein Versehen des Ausstellers oder um eine beabsichtigte Auslassung handelt.

Die Zeugni---perten von arbeitszeugnis.de sind Ihnen bei der Erstellung, Analyse und Überarbeitung eines Zeugnisses gerne jederzeit behilflich.


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