Autor Thema: Haben freie Mitarbeiter ein Recht auf ein Zeugnis?  (Gelesen 7044 mal)

Stephan

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Haben freie Mitarbeiter ein Recht auf ein Zeugnis?
« am: Januar 06, 2006, 21:25:43 Nachmittag »
Ich arbeite seit fast zwei Jahren als freier Mitarbeiter bei einem Verlag. Ein
Arbeitsvertrag existiert nicht. Ich habe nun erfahren, dass der Verlag freien Mitarbeitern generell weder ein Arbeitszeugnis noch eine Bescheinigung über die Tätigkeit ausstellt. Die Begründung: Sie würden das nicht machen, da in der Vergangenheit freie Mitarbeiter versucht hätten, sich mit einem Zeugnis auf eine feste Stelle einzuklagen.

Stimmt das, dass ich wirklich kein Recht auf ein Zeugnis oder eine Bescheinigung habe? Könnte mir der Betriebsrat helfen, die Ausstellung eines Zeugnisses durchzusetzen?

Klaus Schiller

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Haben freie Mitarbeiter ein Recht auf ein Zeugnis?
« Antwort #1 am: Januar 08, 2006, 15:44:12 Nachmittag »
Ich möchte Sie auf unserer Rubrik Häufige Fragen verweisen (http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php), hier heißt es:

Hat auch ein freier Mitarbeiter/ Selbständiger Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Während arbeitnehmerähnlichen Personen - das sind zum Beispiel Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und Handelsvertreter mit geringem Einkommen - der Zeugnisanspruch zugestanden wird, ist er bei anderen Dienstverhältnissen umstritten. Freien Mitarbeitern wird dieser Anspruch nach überwiegender Meinung gewährt. Für die Scheinselbständigkeit, die zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten ist, stellt sich diese Abgrenzungsfrage nicht, da Scheinselbständige Arbeitnehmer sind und ihnen deshalb der Zeugnisanspruch zusteht. Dagegen wird Vertretern juristischer Personen, also Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, die aufgrund ihrer Geschäftsanteile beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können, der Zeugnisanspruch versagt, da man sie nicht als Arbeitnehmer ansieht. Lediglich dem Fremdgeschäftsführer steht ein Zeugnisanspruch zu. Quelle: Beden/ Janßen: Arbeitszeugnisse

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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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