Autor Thema: Hat die Personalabteilung Recht?  (Gelesen 4499 mal)

Kelly

  • Gast
Hat die Personalabteilung Recht?
« am: Januar 20, 2009, 12:36:56 Nachmittag »
Hallo zusammen,
ich brauch mal eine Expertenmeinung zu meinem Zeugnis:


                                                                                                                      18. November 2008
Arbeitszeugnis
Frau XY, geboren am 17.09.1985, war in der Zeit vom 01. Februar 2008 bis 31. August 2008 im Rahmen ihres Studiums als Praktikantin im Fachbereich Controlling der XX GmbH tätig

Innerhalb dieses Einsatzes übernahm Frau Tröger folgende Aufgaben:
-Ist-Kontrolle des Budgets, Monatsabgrenzungen, Budgetvorausschau und Budgetplanung
- Erstellung von Berichten zu Kostenkontrolle
-Überarbeitung und Pflege von Budget-, Übersichts- und Statustabellen sowie Erstellung von Auswertungen
-Erstellung von Musterrechnungen und Überwachung des Status von Verträgen; Verfassen von Geschäftsbriefen
 ….

XX, den 18.11.2008
_____________________________________


Nun habe ich das Zeugnis reklamiert mit folgenden Punkten:
-   beim  1. Satz fehlt der Satzpunkt
-   das Datumsformat ist recht uneinheitlich
-   das Datum 18.11. finde ich etwas missverständlich, da ich bereits Ende August ausschied; ich hätte da schon gerne den 31.08. stehen gehabt
-   bei der Tätigkeitsaufzählung empfinde ich das Semikolon im letzten Aufzählungspunkt als Stilbruch, da sonst nur Kommas bei den Aufzählungen verwendet wurden

Weil ich seit November nun immer noch auf mein korrigiertes Zeugnis warte und mich eigentlich langsam nach einer Anstellung umsehen wollte, rief ich gestern die Personalabteilung an. Da wurde ich jedoch sehr schroff behandelt, wie ich es wagen konnte das Zeugnis zu reklamieren. Und mir wurde mitgeteilt, dass nur der Satzpunkt ergänzt würde. In allen anderen Punkten bräuchte ich mir keine Hoffnung zu machen. Und überhaupt, würde darauf eh keiner achten.

Hat die Personalabteilung da Recht? Wie seht ihr das?

Maggy

  • Gast
Re: Hat die Personalabteilung Recht?
« Antwort #1 am: Januar 21, 2009, 00:27:01 Vormittag »
Das Semikolon finde ich ok, es unterteilt zwei verschiedenartige Aufgaben. Die Kommata zuvor gehören zu Auflistungen. Aber sonst stimme ich dir zu.

Nur: Erstens war es scheinbar ein Pflichtpraktikum. Dann brauchst du eigentlich kein Zeugnis, sondern nur eine wertfreie "Prakikumsbescheinigung".  Nicht die Leistung ist also wichtig, sondern nur dass das Praktikum durchgeführt wurde.

Zweitens:  Wenn es dennoch ein wertendes Zeugnis ist, dann wäre die Wertung, die nach der Aufgabenbeschreibung beginnt, natürlich viel wichtiger als kleine Stilfehler in der Einleitung. Das sollte bei einer Aufforderung zur Reklamation natürlich berücksichtigt werden.

Kelly

  • Gast
Re: Hat die Personalabteilung Recht?
« Antwort #2 am: Januar 21, 2009, 16:08:17 Nachmittag »
Der wertende Teil des Zeugnisses ist ok (Note 1). Den habe ich auch selbst verfasst. ;-)

Was mich eben bei dem Semikolon so stört, ist die Tatsache warum dann kein neuer Aufzählungspunkt genommen wurde, weil es eben 2 verschiedenartige Aufgaben sind. Aber ok, da kann man wohl nicht viel machen...

Mein Problem ist allerdings, dass ich nun nicht weiß wie ich weiter verfahren soll. Reklamiert habe ich das Zeugnis ja bereits im November! Nun wird das korriegierte Zeugnis laut Personalabteilung aber meine Kritikpunkte (bis auf den fehlenden Satzpunkt) nicht berücksichtigen. Soll ich es trotzdem akzeptieren, auch z.B. mit dem uneinheitlichen Datumsformat? Oder könnten künftige Arbeitgeber solch ein Zeugnis als merkwürdig auffassen?

Meine Bedenken gehen nämlich in die Richtung, dass das sehr gute Zeugnis durch seine mangelhafte Form an Glaubwürdigkeit verliert.

Mike

  • Gast
Re: Hat die Personalabteilung Recht?
« Antwort #3 am: Januar 24, 2009, 13:14:06 Nachmittag »
Zitat
Der wertende Teil des Zeugnisses ist ok (Note 1). Den habe ich auch selbst verfasst. ;-)
Dass sich jemand an einem Semikolon stört hab ich noch nie gehört.
Aber Eigenentwürfe sind leider die fehlerhaftesten aller Zeugnisse, das wird dir jeder Personaler bestätigen. Ich würde empfehlen, das Zeugnis insgesamt mal fachmännisch prüfen zu lassen, wie durch den Zeugnistest von arbeitszeugnis.de.

ju

  • Gast
Re: Hat die Personalabteilung Recht?
« Antwort #4 am: Februar 12, 2009, 03:24:53 Vormittag »
hallo!

Wenn sehr gut ist, dann brauchst Du
nichts weiteres einleiten.
Wegen einem unwesentlichen Zeichensetzungsfehler
muss ein Personalchef kein neues Zeugnis ausstellen.

mfg

ju


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