Autor Thema: ich bin ein wenig ratlos  (Gelesen 3186 mal)

andrea23

  • Gast
ich bin ein wenig ratlos
« am: Januar 07, 2006, 10:55:29 Vormittag »
Hallo,

ich habe ein Zeugnis bekommen, nachdem ich wegen der wirtschaftlichen Lage aus meinem ehemaligen Betrieb entlassen worden bin. Ich selber bin nur wegen des Zeugnisses ein wenig skeptisch. Vielleicht kann jemand von Ihnen meine Vermutungen bestätigen oder berichtigen.

Das Zeugnis:

Frau . . ., geb. am . . . wurde in unserem Betrieb (Ort) in der Zeit vom ... bis zum Bestehen der Abschlussprüfung am . . . zur Kauffrau im Einzelhandel ausgebildet. Anschließend wurde er als kaufmännische Angestellte in unserem Ersatzteil- und Zubehörverkauf/ Ersatzteillager übernommen. //neutral, aber vollständig//

Während Ihrer Anstellung war sie mit allen Bereichen des Lagerwesens wie Warenannahme u. -kontrolle, Lagern und Pflegen der Waren, Verkaufsvorbereitung etc. betraut. Auch wurde sie in den Bereichen Verkaufsabrechnung, Rechnungserstellung, Beratung und Verkauf sowie im Kundenkontaktbereich und an der Lagertheke der Werkstatt eingesetzt.
//vollständig//
Frau . . . hat ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen erworben, dass sie auch gut in die Praxis umsetzen kann. Auch an Weiterbildungsmaßnamen der . . . AG hat sie erfolgreich teilgenommen. Schon während ihrer Ausbildung konnte sie als vollwertige Mitarbeiterin eingesetzt werden und erzielte durch selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise stets gute Arbeitsergebnisse. Frau . . . hat stets zu unserer Zufriedenheit gelernt und gearbeitet. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern aller Abteilungen sowie gegenüber unseren Kunden war stets einwandfrei.

//Hier bin ich mir selbst noch nicht einmal sicher ob überhaupt in der Zeugnisssprache geschrieben worden ist. Was mich stört ist, dass dort nur steht, dass ich an Fortbildungen teilgenommen habe. Dieses Wissen aber nicht in den Betrieb eingebracht habe.// Eigenverantwortliches Arbeiten? ist es so gemeint, oder ist damit genau das gegenteil gemeint?//

Wir bedauern, Frau . . . zum 31.12.2005 kündigen zu müssen, sehen derzeit aus betriebsinternen Gründen derzeit jedoch keine andere Lösung. Wir danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen Frau . . . für ihre berufliche und private Zukunft viel Erfolg.

//Rechtschreibfehler! Wenn ich diese Seiten richtig durchgelesen habe, bin ich dazu berechtigt, ein korrigiertes Zeugnis zu verlangen?!// Was bedeutet betriebsinterne Gründe und dass sie mir alles gute auf beruflichem und privatem Weg wünschen? Ist damit übertragen gemeint, dass sie froh sind mich los zu sein?//

Das war nun mein Zeugnis. Ich selbst würde es als nicht allzu schlecht einschätzen, möchte aber meine Meinung lieber noch einmal bestätigt wissen.

Danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Andrea

nicohoef

  • Gast
positive bewertung
« Antwort #1 am: Januar 07, 2006, 23:53:18 Nachmittag »
Hi,
das Arbeitszeugnis ist rundherum mit "gut" also der Note zwei bewertet, außerdem wird ausgesagt, dass Deine Leistungen immer gut waren. Bezüglich der Fortbildung, "erfolgreich teilgenommen" -  "schon während... vollwertige Mitarbeiterin" ist positive Beurteilung und sagt aus, dass das Wissen der Fortbildung im Unternehmen eingesetzt wurde.

Die Schlussformulierung ist korrekt. Wenn sie nicht so wäre, dann ist es schlecht.

Wenn Du Rechtschreibfehler entdeckt hast, dann hast Du einen Anspruch darauf, dass das Zeugnis neu ausgestellt wird.

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
ich bin ein wenig ratlos
« Antwort #2 am: Januar 08, 2006, 15:25:50 Nachmittag »
Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote "ausreichend" (4+). Die Notenskala im Überblick:

Note 1:
Sie hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.

Note 2:
Sie hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.

Note 3:
Sie hat zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.

Note 4:  
Sie hat (stets) zu unserer Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.

Note 5:
Sie hat im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.

Es fehlen kompett dynamische Attribute (=unmotivierte Mitarbeiterin) und Angaben zu Fähigkeiten (z.B. rasche Auffassungsgabe, Belastbarkeit), aber u.a. auch Verhaltensattribute wie Ehrlichkeit (bei Kassierer-Tätigkeiten sehr wichtig), siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf..

Über eine Ausbildung wird zudem üblicherweise ein eigenes Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschlusszeugnis der gleichen Firma auch erwähnt werden sollte ( z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht.

Rechtschreibfehler und stilistische Mängel schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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