Autor Thema: Ich erbitte Zeugnisbewertung (Negotiationstechnik)!  (Gelesen 2655 mal)

Sandra

  • Gast
Ich erbitte Zeugnisbewertung (Negotiationstechnik)!
« am: April 01, 2007, 19:19:40 Nachmittag »
Hallo,

ich habe nach meiner Kündigung in der alten Rechtsanwaltskanzlei mein Zeugnis erhalten. Grund für die Kündigung war, daß ich nicht zufrieden war und eine neue Stelle hatte.

Nun steht in dem Zeugnis:
1.sie hat die in unserer Kanzlei anfallenden üblichen Tätigkeiten ausgeübt, insbesondere Akten geführt, Schriftsätze und Schreiben nach Diktat geschrieben, ausgefertigt und versandfertig gemacht.Ferner hat sie Vollstreckungsaufträge bearbeitet sowie ihre Ausführung überwacht.
2.Sie hat die ihr zugewiesenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
3.Sie war stets höflich, aufgeschlossen und freundlich.
4. Anlass zu Beanstandungen gab es nicht.
5. Sie hat unsere Kanzlei auf einen Wunsch verlassen, um sich neuen Aufgaben zuzuwenden. ???? Dafür wünschen wir ihr persönlich und beruflich alles Gute.

Ich bin überfordert. Das klingt in meinen Ohren sehr, sehr schlecht. Hab ich Recht?

Vielen Dank im Voraus.

Sandra

Mike

  • Gast
Ich erbitte Zeugnisbewertung (Negotiationstechnik)!
« Antwort #1 am: April 02, 2007, 01:37:15 Vormittag »
Zitat
1.sie hat die in unserer Kanzlei anfallenden üblichen Tätigkeiten ausgeübt, insbesondere Akten geführt, Schriftsätze und Schreiben nach Diktat geschrieben, ausgefertigt und versandfertig gemacht.Ferner hat sie Vollstreckungsaufträge bearbeitet sowie ihre Ausführung überwacht.

Das könnte man sicher ausführlicher und stilistisch schöner formulieren.

Zitat
2.Sie hat die ihr zugewiesenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

"volle Zufriedenheit" bedeutet für sich allein Gesamtnote "befriedigend". Ich fürchte aber, das undynamische "zugewiesen" wertet es noch weiter ab (=ohne Eigeninitiative).

Zitat
3.Sie war stets höflich, aufgeschlossen und freundlich.

Das ist unwichtig, entscheidend ist die zentrale Verhaltensbewertung (z.B. "Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten war stets einwandfrei").  

Zitat
4. Anlass zu Beanstandungen gab es nicht.

"...aber auch nicht zu Lob". In einem guten Zeugnis wird Lob ausgesprochen, dies ist keins.

Zitat
5. Sie hat unsere Kanzlei auf einen Wunsch verlassen, um sich neuen Aufgaben zuzuwenden. ???? Dafür wünschen wir ihr persönlich und beruflich alles Gute.

Kein Dank? Kein Bedauern? Dann ist die Note 3 auf keinen Fall glaubwürdig, das ist ein deutlicher Hinweis auf Streit.

Wenn du das Zeugnis reklamieren willst, findest du auf der Startseite von arbeitszeugnis.de eine Reihe von Informationen und Hilfsangeboten, u.a. in den Rubriken "Häufige Fragen", "Rechtsberatung" und "Überarbeitung". Oder du rufst einfach die Zeugnishotline an.


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