Im Zeugnis fehlen unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben. Insbesondere fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Auch in Aussagen wie "Sie machte Vorschläge...." (die aber nicht umgesetzt wurden?) wirkt die Knappheit abwertend. Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. "nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. War das Verhalten eines Beurteilten beispielsweise "nicht zu beanstanden", dann war es im Umkehrschluss aber auch nicht gerade lobenswert.
Die Aussage „wir bedanken uns“ (statt „wird danken ihr/ihm“) wird in der Zeugnissprache generell eher abwertend verstanden. Diese Formulierung ist reflexiv („sich bedanken“) und beschreibt keine Interaktion. Anders verhält es sich bei der Aussage „wir danken ihr/ihm“, in der dem Gegenüber aktiv Dank entgegengebracht wird.
Ungewöhnlich ist die Aussage "Dieses Zeugnis wurde im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung ausgestellt", eigentlich sollte das Zeugnis von der Kindergartenletiung selbst ausgestellt worden sein.
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php