Autor Thema: "Interpretationsschwierigkeiten"  (Gelesen 3598 mal)

MBU

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"Interpretationsschwierigkeiten"
« am: August 09, 2005, 12:16:13 Nachmittag »
In meinem Praktikantenzeugnis befindet sich folgende Formulierung, bei der ich mir nicht sicher bin, wie sie zu verstehen ist:

Während seines Praktikums lernten wir Herrn xxx als sehr engagierten und interessierten Praktikanten kennen. Herr xxx entsprach in Freundlichkeit, Leistungsbereitschaft und Einsatzmöglichkeit den Anforderungen unserer Firma.
Wie ist der letzte Satz zu bewerten? Aus Sicht der Firma doch eine gute Bewertung, wenn man unterstellt, dass die Firma hohe Anforderungen an ihre Mitarbeiter stellt. Oder ist es eine eher negative Beurteilung im Sinne von: „Hat zwar die Anforderungen erfüllt, mehr aber auch nicht“?

Ist es in einem Praktikantenzeugnis üblich, das Bedauern aufgrund des Ausscheidens zu erwähnen, schließlich sind Praktika ohnehin zeitlich begrenzt und das Ausscheiden daher selbstverständlich?

Klaus Schiller

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"Interpretationsschwierigkeiten"
« Antwort #1 am: August 10, 2005, 01:50:22 Vormittag »
Während seines Praktikums lernten wir Herrn xxx als sehr engagierten und interessierten Praktikanten kennen.
Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Herr xxx entsprach in Freundlichkeit, Leistungsbereitschaft und Einsatzmöglichkeit den Anforderungen unserer Firma.
In der zu positiver Ausdrucksweise verpflichteten Zeugnissprache entspricht es z.B. der Note 4, "zur Zufriedenheit" des Arbeitgebers zu arbeiten oder "die Anforderungen zu erfüllen". Zum Vergleich die Note 1: "Er hat stets zu unserer vollsten zufriedenheit gearbeitet" oder "Er hat unseren Anforderungen in jeder Hinsicht in allerbester Weise entsprochen."

Ist es in einem Praktikantenzeugnis üblich, das Bedauern aufgrund des Ausscheidens zu erwähnen, schließlich sind Praktika ohnehin zeitlich begrenzt und das Ausscheiden daher selbstverständlich?
Ein geäußertes Bedauern ist in Praktikumszeugnissen nicht erforderlich.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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