Autor Thema: ist die Unterschrift rechtlich OK  (Gelesen 5026 mal)

zeugnis

  • Gast
ist die Unterschrift rechtlich OK
« am: Dezember 08, 2006, 11:53:37 Vormittag »
Hallo,

ich bin mir gerade sehr unsicher. Ich habe hier ein Arbeitszeugnis vorliegen, das wurde vom hohen Chef (links) unterschrieben und (rechts) ist sozusagen der Dienstvorgesetzte. Soweit kein Problem. Jetzt ist es aber so, dass der Dienstvorgesetzte nicht da ist, das Zeugnis ist ausgedruckt und vom hohen Chef unterzeichnet. Kann jetzt vom Dienstvorgesetzten das Zeugnis einfach mit handschriftlich i. V. Unterschrift gegengezeichnet werden, da bei der handschriftlichen Unterzeichnung keine Position genannt wird.

Auf dem Briefbogen ist der Vertreter auch namentlich benannt mit Position.

Ist das dann so korrekt?

Demel

  • Gast
ist die Unterschrift rechtlich OK
« Antwort #1 am: Dezember 09, 2006, 10:18:07 Vormittag »
Ich kann dein Anliegen nicht so ganz nachvollziehen. Was hast du jetzt ? Und was willst du haben?

zeugnis

  • Gast
ist die Unterschrift rechtlich OK
« Antwort #2 am: Dezember 09, 2006, 17:34:11 Nachmittag »
Oh Entschuldigung, ich habe vergessen, dass der Dienstvorgesetzte nicht da ist und der Vertreter soll mit i. V. handschriftlich vor der Unterschrift unterschreiben. Also es wird so aussehen


Unterschrift                       hier handschriftlich i. V. Unterschrift
Anke Mustermann                      Beate Musterfrau
hoher Chef                                Dienstvorgesetzte

Ist die Unterschriftszeile OK? Mir geht es nur um die Unterschriftszeile bei dem Dienstvorgesetzten, da sie ja nicht da ist und nun der Vertreter unterschreiben soll. Reicht es, wenn der  Vertreter einfach handschriftlich i. V. und sein "Wilhelm" dahintersetzt oder muss er nach der Unterschrift noch , Stellvertreter angeben?????

Mike

  • Gast
ist die Unterschrift rechtlich OK
« Antwort #3 am: Dezember 10, 2006, 23:13:19 Nachmittag »
Es geht also nur um die rechte Unterschrift?" Und die Dienstvorgesetzte ist nicht da, aber deren Name steht auf dem Zeugnis?  
Es gibt dazu folgendes Urteil, findest du auch hier in der Urteilsdatenbank:  
Schließt das Arbeitszeugnis mit dem in Maschinenschrift angegebenen Namen des Ausstellers und seiner Funktion, so muss das Zeugnis von diesem persönlich unterzeichnet werden. - BAG 21.9.1999

gast

  • Gast
ist die Unterschrift rechtlich OK
« Antwort #4 am: Dezember 11, 2006, 08:10:33 Vormittag »
Danke Mike. Da habe ich wieder etwas gelernt.


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