Autor Thema: Ist dieses Zeugnis weniger gut oder eher schlecht?  (Gelesen 3313 mal)

gast

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Ist dieses Zeugnis weniger gut oder eher schlecht?
« am: Juni 28, 2005, 16:16:46 Nachmittag »
Hallo!
Ich habe nach einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnis nach Anforderung ein Arbeitszeugnis erhalten. Ich bitte um Erläuterung wie die fett markierten Bewertungen zu interpretieren sind und ob es sich um unzulässige Formulierungen handelt. Fehler in der Groß- und Kleinschreibung stehen echt so im Arbeitszeugnis, kann ich deswegen ein neues Zeugnis verlangen?

Frau XYZ war in unserem Unternehmen in der Zeit von da-bis-da befristet als Das-und-Das tätig.

Ihre Hauptaufgabe bestand im wesendlichen aus Den-und-Den Aufgaben und der daraus resultierenden:

     - .....
     - .....
     - .....

Frau XYZ erledigte die Ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Im Team war Sie durch Ihre ruhige und ausgeglichene Art, unauffällig und anerkannt.

Aus betrieblichen Gründen konnten wir Frau XYZ nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht übernehmen.

Wir bedanken uns bei Frau XYZ für die geleistete Arbeit, oftmals über das Normale Maß hinaus und wünschen Ihr für die Zukunft viel Erfolg.

Unterschrift


Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Frau XYZ

Klaus Schiller

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Ist dieses Zeugnis weniger gut oder eher schlecht?
« Antwort #1 am: Juni 30, 2005, 00:21:48 Vormittag »
Es ist generell sehr schwer, Zeugnisse ganz ohne Kenntnis der Stellenbezeichnung und der Aufgaben zu bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, die auch im Zeugnis beachtet werden sollten. Die folgenden Aussagen sind daher ganz allgemein gehalten.

Die Aussage "Frau XYZ erledigte die Ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit" fasst die Leistungen zur Gesamtnote 2 zusammen. Damit diese glaubwurdig ist, muss aber auch eine entsprechende Einzelwertung erfolgen, was hier offensichtlich nicht geschenen ist. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Die Aussage „wir bedanken uns“ (statt „wird danken ihr“) wird in der Zeugnissprache generell eher abwertend verstanden. Diese Formulierung ist reflexiv („sich bedanken“) und beschreibt keine Interaktion. Anders verhält es sich bei der Aussage „wir danken ihr“, in der dem Gegenüber aktiv Dank entgegengebracht wird. Auch die Aussage "und wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg" (=den sie bei uns nicht hatte) ist abwertend.

Charaktereigenschaften werden in Zeugnissen nur genannt, wenn Sie einen Bezug zur Stelle haben, z.B. Loyalität, Durchsetzungsvermögen usw. Ein explizit genanntes "unauffälliges" Verhalten muss also einen Einfluss auf die Arbeit gehabt haben, vermutlich im Sinne mangelnder Teamfähigkeit.  

Rechtschreibfehler wie gross geschriebene Personalpronomen (Sie, Ihr) schmälern die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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