Autor Thema: Ist es klug um ein Zwischenzeugnis bitten,...  (Gelesen 4248 mal)

Joker

  • Gast
Ist es klug um ein Zwischenzeugnis bitten,...
« am: Juni 25, 2007, 23:25:27 Nachmittag »
...weil mein Vorgesetzter wechselt?

Ich bin knapp 2 Jahre in der Firma, und habe auch nicht vor, zu wechseln oder die Firma zu verlassen.
Mein Vorgesetzter wechselt innerhalb der Firma.
Da ich ein gutes Verhältnis zu Ihm habe und man ja nie weiß, was nach kommt, war ich der Meinung, dass ein Zwischenzeugnis in meinen Händen mehr Wert ist, als diverse Notizen und MAG-Beurteilungen in meiner Personalakte.

An verschiedenen Stellen habe ich den Hinweis gelesen, dass ich in diesem Fall um ein Zwischenzeugnis bitten darf. An manchen Stellen wird aber auch darauf hingewiesen:
"Formaljuristisch kann dies ein Kündigungsgrund sein, da der Arbeitnehmer mit der Bitte nach einem Zwischenzeugnis einen sogenannten Abkehrwillen zeigt."

Ist es deshalb unklug, um ein Zwischenzeugnis zu bitten?

Danke für Antwort!

Mike

  • Gast
Ist es klug um ein Zwischenzeugnis bitten,...
« Antwort #1 am: Juni 26, 2007, 23:35:23 Nachmittag »
Zitat
"Formaljuristisch kann dies ein Kündigungsgrund sein, da der Arbeitnehmer mit der Bitte nach einem Zwischenzeugnis einen sogenannten Abkehrwillen zeigt."

Wo hast du das denn gelesen? Das klingt ja drastisch. Mir hat zwar auch mal ein Personaler gesagt, dass er helllhörig wird, wenn jemand ein Zwischenzeugnis will. Und in kleineren Unternehmen fängt man dann vielleicht tatsächlich schon an, die Neubesetzuzng der Stelle zu planen.  
Aber das gilt mit Sicherheit nicht, wenn du oder der Vorgesetzte die Position wechseln. Im Gegenteil. Ich würde auf alle Fälle ein Zwischenzeugnis anfordern. Denn wenn du das Unternehmen wirklich mal verlassen willst  und das dann auch alle wissen, musst du um die kleinste Anerkennung im Abschlusszeugnis kämpfen. Was schwarz auf weiß im Zwischenzeugnis steht kann dir aber keiner mehr nehmen, das muss dann auch im Abschlusszeugnis berücksichtigt werden.

Bei einer Bitte um ein Zwischenzeugnis bei einem Vorgesetztenwechsel sollte wirklich niemand auf die Idee kommen, du wolltest das Unternehmen verlassen.

Harry

  • Gast
Ist es klug um ein Zwischenzeugnis bitten,...
« Antwort #2 am: Juni 27, 2007, 13:22:11 Nachmittag »
Ich war mal in einer ähnlichen Situation.
Vorgesetzter ging in den Ruhestand, aber ich war mit allem zufrieden und wollte auch nicht irgendwelche Zeichen setzen, dass ich die Firma verlassen will.
Nur wenige Monate später kam es zu einem Strukturwandel, in der sich auch meine Position änderte. Da ich nun auch nur noch 95% zufrieden war, verlangte ich ein Zwischenzeugnis. Als Antwort bekam ich die Frage, wer mich denn nun bewerten soll, da ja der langjährige Vorgesetzte weg ist!
Ich habe aber trotzdem ein Zwischenzeugnis bekommen allerdings mit fast einem Jahr Bearbeitungszeit.

Mein persönlicher Rat wäre, beantrage das Zwischenzeugnis und den Vorgesetztenwechsel nicht als Grund sondern als Vorwand anzusehen, wäre schon fast paranoid.

Das mit dem "Abkehrwillen" habe ich auch noch nicht gehört. Allerdings kann man ja wohl als Grund für ein Zwischenzeugnis auch eine Bewerbung angeben und das wäre mir auch zu riskant! Da hättest du ja den "Abkehrwillen" sogar geäußert, aber ich kenne mich mit Kündigungsgründen auch nicht aus.

Und für den Fall, dass du dich doch mal bei einer anderen Firma bewerben möchtest, hättest du schon ein Zeugnis deines aktuellen Arbeitgebers.

Und Mike hat auch recht, was erstmal im Zwischenzeugnis steht kann im Endzeugnis nur schwer geändert werden.

Aus meiner persönlichen Sicht überwiegen die Vorteile!

Harry

Joker

  • Gast
Ist es klug um ein Zwischenzeugnis bitten,...
« Antwort #3 am: Juni 28, 2007, 21:34:18 Nachmittag »
Zitat von: "Mike"
Zitat
"Formaljuristisch kann dies ein Kündigungsgrund sein, da der Arbeitnehmer mit der Bitte nach einem Zwischenzeugnis einen sogenannten Abkehrwillen zeigt."

Wo hast du das denn gelesen?

Diese Aussage hatte ich schon früher mal gehört und tatsächlich nach etwas Suchen gefunden.
Das ist ein wörtliches Zitat und Google spuckt tatsächlich die entsprechende Adresse aus *bin sprachlos*
http://www.pointofcareer.de/index.php?a=358

aber auch hier:
http://www.berufsstrategie-hesseschrader.de/index.php?t=main&0=6&1=41&2=355
und hier (PDF):
http://nds-bremen.verdi.de/branchen_und_berufe/fachbereich_3_gesundheit_soziale_dienste_wohlfahrt_und_kirchen/unsere_themen/pdf_dateien_fuer_aktuelle_themen/data/drei_04__maerz_2004_
findet sich der selbe Hinweis.

So wie ich diese Artikel nach mehrfachem Lesen aber interpretiere, kann ein Abkehrwille aber nur dann unterstellt werden, wenn es keinen wichtigen Grund gibt. Das trifft aber in meinem Fall wohl nicht zu, da der Vorgesetzte wechselt.


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