Autor Thema: Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?  (Gelesen 11929 mal)

Anonym

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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?
« am: November 13, 2005, 18:53:28 Nachmittag »
Hallo,

ich will nicht meine ganze Lebensgeschichte schildern. Nur soviel, seit Ausstellung meines Arbeitszeugnisses 1992 und eines anderen 1995 (für eine halbjährige Tätigkeit in einem berufsfremden Bereich) habe ich nie mehr auf meinem erlernten Beruf gearbeitet.

Ich erfuhr leider erst zu spät, dass der Grund für die Ablehnung von Personalchefs mitunter, wenn nicht sogar hauptsächlich, beide Arbeitszeugnisse waren. Ein ehrlicher Mensch teile mir den wahren Wert dieser Zeugnisse mit.

Gehe ich in der Annahme richtig, dass ich diese Zeugnisse nicht mehr anfechten kann und somit leben muß, dass diese Zeugnisse mein Leben zerstören?

Ich bin derzeit übrigens auf der Suche nach Alternativen, aber dies ist ein anderes Thema, dass damit zu tun hat, dass mir jegliche Alternative verwehrt ist, d.h. auf dieses Thema will ich nicht näher eingehen, da es ein anderes Problem darstellt, dass nur indirekt mit den Arbeitszeugnissen zu tun hat.

Gruß
Anonym

PS: Ich war beim ersten Arbeitgeber - einer hiesigen Stadtverwaltung -, die mir mit dem Argument "es arbeite ja niemand hier, der sich noch an die Ausstellung des Arbeitszeugnisses erinnern kann" eine Korruktur des Zeugnisses verweigerte. Dies ist auch schon vier Jahre her. Ich ließ es auf sich beruhen, obwohl ich bis dato den Verdacht habe, nicht ganz unbegründet, dass man mich angelogen hat. Ist es ein Fehler?

Anonym

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Zusatz
« Antwort #1 am: November 13, 2005, 23:32:37 Nachmittag »
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es mir um die Frage geht, wann ein Anspruch auf Korrektur eines Arbeitszeugnisses verjährt?

Gruß
anonym

Klaus Schiller

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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?
« Antwort #2 am: November 15, 2005, 00:35:13 Vormittag »
Ich zitiere aus unserer Rubrik "Häufige Fragen" (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php)

Wie lange nach Erhalt des Zeugnisses kann man den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern?
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf Ergänzung und Berichtigung nach zehnmonatigem Zuwarten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war. Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Anonym

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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?
« Antwort #3 am: November 15, 2005, 16:22:00 Nachmittag »
Hallo Herr Klaus Schiller,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Tja, dann muss ich halt damit leben, dass ich nie wieder eine Chance erhalte auf meinem erlernten Beruf bzw. einem berufsähnlichen Bürobereich zu landen.

Aber wie bereits erwähnt, ich will hier nicht meine ganze verzwickte Lebensgeschichte erwähnen, die mir eigentlich nur den Ausweg durch eine Kugel läßt, wenn ich so darüber nachdenke.

Gruß
Anonym

Klaus Schiller

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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?
« Antwort #4 am: November 15, 2005, 16:59:03 Nachmittag »
Tja, dann muss ich halt damit leben, dass ich nie wieder eine Chance erhalte auf meinem erlernten Beruf bzw. einem berufsähnlichen Bürobereich zu landen.
Da kann ich Sie beruhigen, Arbeitszeugnisse sind nur einer von mehreren Faktor, die über eine Einstellung entscheiden. Wenn Sie wissen, dass einzelne Zeugnisse unvorteilhaft sind, haben Sie auch die Chance, dies im persönlichen Bewerbungsgespräch von sich aus zu thematisieren und zu klären. Also machen Sie sich keine unnötigen Sorgen.

Ich empfehle Ihnen auch, Ihren Fall einmal mit einem Rechtsanwalt durchzusprechen, möglicherweise ergeben sich noch andere Perspektiven.
Wenn sie keinen Anwalt aufsuchen möchten, kann ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Lauchstedt als Ansprechpartner empfehlen, der Ihnen auch per Telefon oder E-Mail Auskunft erteilen kann, siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/rechtsanwalt.php?seid=52&pid=10100.

Anonym

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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?
« Antwort #5 am: November 15, 2005, 20:37:26 Nachmittag »
Zitat
Da kann ich Sie beruhigen, Arbeitszeugnisse sind nur einer von mehreren Faktor, die über eine Einstellung entscheiden. Wenn Sie wissen, dass einzelne Zeugnisse unvorteilhaft sind, haben Sie auch die Chance, dies im persönlichen Bewerbungsgespräch von sich aus zu thematisieren und zu klären. Also machen Sie sich keine unnötigen Sorgen.


Sehr geehrter Herr Klaus Schiller,

leider ist die Sache so, dass ich derzeit nicht mehr am Bewerben bin, aber schon hunderte von Bewerbungen in diversen Arbeitslosigkeitsphasen geschrieben habe, wo ich eben beide Zeugnisse damals angeben mußte beim Bewerben. Die übliche Vorgehensweise im Bürobereich ist, dass die Personalverantwortlichen die Unterlagen (oft zu hunderten) erhalten und dann entscheiden, eben aufgrund des Lebenslaufes und der Arbeitszeugnisse, ob man überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch vorgeladen wird. Manchmal gab es auch die Vorgehensweise, dass sämtliche Bewerber einzeln an einem bestimmten Tag zu einem Vorstellungsgespräch geladen wurden, aber die Arbeitszeugnisse waren nie Thema bei den Vorstellungsgesprächen an welche ich mich erinnern kann. Den wahren Wert meiner Zeugnisse erfuhr ich, um genau zu sein, als ich bei einem Personalverantwortlichen nach einem solchen Vorstellungsgespräch anrief und mich erkundigen wollte, woran meine Bewerbung letztendlich gescheitert wäre. Der empfahl mir indirekt eine Ausbildung in einen anderen Beruf bzw. eine Umschulung, was mir aber damals - es ist auch wieder ein paar Jahre her, dass ich dort anrief - beides nicht gelang: Für eine Ausbildung war ich damals schon zu alt und eine Umschulung wollte mir das hiesige Arbeitsamt aus nichtgesundheitlichen Gründen nicht gewähren. Übrigens, ich bin derzeit nicht arbeitslos gemeldet.

Zitat
Ich empfehle Ihnen auch, Ihren Fall einmal mit einem Rechtsanwalt durchzusprechen, möglicherweise ergeben sich noch andere Perspektiven.
Wenn sie keinen Anwalt aufsuchen möchten, kann ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Lauchstedt als Ansprechpartner empfehlen, der Ihnen auch per Telefon oder E-Mail Auskunft erteilen kann, siehe [url]http://www.anwalt.de/rechtsberatung/rechtsanwalt.php?seid=52&pid=10100


Vielen Dank für den Anwaltstipp, aber ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und weiß daher nicht, wie ich einen Anwalt finanzieren kann. Mein Fehler damals in der Ausbildung war übrigens wohl auch, dass ich nicht in der ÖTV war, die Gewerkschaft  - so habe ich auf jeden Fall gehört - würde einem nämlich dann einen Anwalt stellen.

Gruß
Anonym

PS: Es ist übrigens nicht so, dass ich nicht schon beim ersten Arbeitszeugnis Verdacht schöpfte, aber die damalige Chefsekretärin beim Bürgermeister wimmelte mich mit dem Satz ab: "Was haben Sie denn? Das Zeugnis ist doch in Ordnung." und der Bürgermeister war nicht zu erreichen. Ich ließ es auf sich beruhen, da ich dachte die Chefsekretärin wird mich schon nicht anlügen, was ich seither bitter bereut habe. Bei meinem Ausbilungsbetrieb, der mir das erste Arbeitszeugnis ausstellte, bin ich übrigens nicht in Feindschaft gegangen und schöpfte daher auch kein Verdacht. Wie bereits erwähnt, war ich sogar dort, um mein Arbeitszeugnis zu korrigieren, was mir verweigert wurde, aber nicht in feindlicher Absicht, sondern eben darum weil angeblich kein damals Verantwortlicher mehr auf dem Rathaus arbeiten würde. Bei meinem zweiten Arbeitszeugnis hingegen sieht die Sache anders aus, dort wurde ich so lange gemobbt, bis ich 1995 - bereits während der Probezeit; im öfftl. Dienst damals ein halbes Jahr - von mir aus kündigte, dementsprechend erhielt ich auch negative Bewertungen.

Anonym

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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?
« Antwort #6 am: November 15, 2005, 20:48:27 Nachmittag »
Ein seltsamer Punkt ist mir allerdings noch aufgefallen, als ich nach Jahren bei meinem Ausbildungsbetrieb, des ersten Arbeitszeugnisses, vorstellig wurde:

Als die Personalakte, die dort immer noch verwahrt wird, geholt wurde, war dort ein Leserbrief drin, den ich damals gegen Kanzler Kohl geschrieben hatte. Allerdings nicht im Betrieb, sondern privat zu Hause.

Mein Verdacht seither: Könnte mein Leserbrief der Grund sein, dass ich eine derart negative Bewertung von meinem Ausbildungsbetrieb erhalten habe?

Der Leserbrief gegen Helmut Kohl wird zwar mit keinem Wort in meinem Arbeitszeugnis erwähnt, dennoch ist der Leserbrief - der meine antimilitaristische Ausrichtung schon damals zeigte; ich sollte später auch den Kriegsdienst verweigern - dort abgelegt.

Zur Erklärung:

Als naiver 21jähriger war mir dies damals nicht bewußt, aber ich hätte es mir denken können. Bürgermeister sind doch meist in einer politischen Funktion, wenn nicht sogar in einer Partei.

Na ja, vielleicht ist mein Verdacht abwegig, aber es könnte ja doch was dran sein. Oder?

Gruß
Anonym

Klaus Schiller

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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?
« Antwort #7 am: November 17, 2005, 18:08:46 Nachmittag »
Leider darf eine Rechtsberatung generell nicht kostenlos erfolgen. Ich hatte Ihnen ja die Kontaktdaten zu unserem Partner anwalt.de genannt, hier können Sie sich zu überschaubaren, vorab genannten Kosten per E-Mail einen rechtsverbindlichen Rat holen. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von anwalt.de unter 0800/ 269258 33.

Anonym

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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?
« Antwort #8 am: November 18, 2005, 13:43:29 Nachmittag »
Zitat von: "Klaus Schiller"
Leider darf eine Rechtsberatung generell nicht kostenlos erfolgen. Ich hatte Ihnen ja die Kontaktdaten zu unserem Partner anwalt.de genannt, hier können Sie sich zu überschaubaren, vorab genannten Kosten per E-Mail einen rechtsverbindlichen Rat holen. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von anwalt.de unter 0800/ 269258 33.


Sehr geehrter Herr Klaus Schiller,

vielen Dank für Ihre Hilfe und dass Sie mir wieder Hoffnung gemacht haben, dass mein Fall wohl nicht so hoffnungslos ist, wie ich seit Jahren vermutet habe - eben wegen meiner oben geschilderten Erfahrungen.

Ich werde mich an einen hiesigen Anwalt für Arbeitsrecht halten, da ich das persönlichen Gespräch mehr einschätze, als den anonymen Kontakt über's Internet.

Ich nehme an, eine einfache Beratung kostet auch nicht soviel, d.h. ich kann die auch ohne Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Anonym

Klaus Schiller

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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?
« Antwort #9 am: November 18, 2005, 14:40:56 Nachmittag »
Sie können die anfallenden Gebühren vorab und unverbindlich erfragen und sich ggf. verschiedene Angebote einholen.  Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und selbst wenn sich die Zeugnisse nicht mehr ändern lassen: Es ist nur Papier...

Anonym

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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?
« Antwort #10 am: November 18, 2005, 17:52:00 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Klaus Schiller,

nochmals Danke für den Rat, aber die Auffassung, dass es sich dabei "nur um Papier" handelt teile ich nicht so ganz, eben wegen meiner geschilderten Teil-Erfahrungen bei meinen verzweifelten Versuchen auf dem erlernten Beruf erst einmal Fuß zu fassen.

Ich schätze, dass die Zeugnisse mit der Hauptgrund für meinen lückenhaften Lebenslauf sind - mehr verrate ich nicht über mein Leben.

Nur soviel: Es geht mir wie dem Hauptmann von Köpenick was meinen erlernten Beruf angeht: "Ohne Berufserfahrung keine Arbeit, keine Arbeit ohne Berufserfahrung"

Wie bereits erwähnt, ich bin derzeit nicht arbeitslos gemeldet, aber ich habe bereits Erfahrungen mit dieser Situation gesammelt, eben weil mich nie jemand einstellen wollte was widerrum zu unverschuldeten Lücken im Lebenslauf führte.....ein Teufelskreis...

Mit freundlichen Grüßen
Anonym

PS: Einen Fehler gebe ich zu, ich habe keine Beamten-Ausbildung angestrebt - damals aus Unkenntnis, dass dies auf Stadtverwaltungen auch geht - Mittlerweile bin ich eine Spur schlauer, aber die Beamten-Ausbildung wird - wegen Altersgrenze von 32. Jahren - nichts mehr, weder im gehobenen noch im mittleren Dienst.

Anonym

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« Antwort #11 am: November 21, 2005, 19:37:34 Nachmittag »
Hallo,

mein Schicksal ist wohl nur von mir zu verstehen.

Ich schätze:

Jemand, der meine oben geschilderte Lage nicht durchgemacht hat, der kann es nicht verstehen, dass Arbeitszeugnisse ein ganzes Leben zerstören können.

D.h. wenn man nicht das Glück hat, dass jemand aus der eigenen Familie einem noch einmal eine Chance gibt.

Dennoch danke für die Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen
Anonym


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