Autor Thema: keine außergerichtliche Einigung  (Gelesen 3283 mal)

Gast

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keine außergerichtliche Einigung
« am: April 19, 2009, 23:55:42 Nachmittag »
hi,
leider hat mein Anwalt das Mandat niedergelegt, da er keine Änderung der Formulierungen im Ausbildungszeugnis durchsetzen wollte, sondern nur wörter wie "stets" zum Einfügen in manche Sätze vorgeschlagen hat. Da mir die Prozesskostenhilfe nun nicht mehr für einen zweiten Anwalt gewilligt wird wollte ich mal nachfragen, ob ich nun auch alleine einen Verhandlungstermin beantragen kann und mit welchen Kosten ich rechnen müsste, wenn ich den Prozess verlieren würde.

Wäre für Informationen sehr dankbar!

Demel

  • Gast
Re: keine außergerichtliche Einigung
« Antwort #1 am: April 20, 2009, 11:31:15 Vormittag »
Wie weit ist die Auseinandersetzung denn? Zum einen gibt es Möglichkeiten, sich ohne Anwalt zu einigen, z.B. durch die "Aktion Zeugnis-Fairness" (siehe www.arbeitszeugnis.de/zeugnis-fairness.php). Da vermittelt ein Zeugni---perte zwischen Arbeitgeber udn Arbeitnehmer. Zum anderen kommt es in vergleichweise wenigen Fällen zum Prozess. Meist wird frühzeitig ein Vergleich geschlossen, denn der Arbeitgeber hat ja auch kein Interesse, sich vor Gericht zu begegnen. Dann muss man auch sehen, dass manche Arbeitnehmer oder Auszubildende mit Forderungen auftreten, die unverhältnismäßig oder schlicht unmöglich sind und sich damit selbst ein Bein stellen. Ein Zeugnistest wie der von arbeitszeugnis.de oder eine Beratung im Rahmen der Aktion Zeugnis-Fairness kann da Klarheit verschaffen. 

Generell ist es so: In der ersten Instanz tragen beide Seiten die Anwaltskosten selbst. Die bemessen sich am Streitwert, in der Regel ein Brutto-Monatsgehalt. Der Verlierer muss zudem die Gerichtskosten tragen. Wie hoch die üblicherweise sind kann ich nicht sagen, das wird man dir sicher bei der Stelle sagen können, die für die Prozesskostenhilfe zuständig ist.

Gast

  • Gast
Re: keine außergerichtliche Einigung
« Antwort #2 am: April 22, 2009, 21:24:01 Nachmittag »
Zitat
Dann muss man auch sehen, dass manche Arbeitnehmer oder Auszubildende mit Forderungen auftreten, die unverhältnismäßig oder schlicht unmöglich sind und sich damit selbst ein Bein stellen.

wie ist es, wenn ich die Reihenfolge von Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten ändern möchte, ist so etwas möglich oder unmöglich?

Demel

  • Gast
Re: keine außergerichtliche Einigung
« Antwort #3 am: April 23, 2009, 07:45:52 Vormittag »
Dahinter steckt schon eine bewusste Abwertung. D.h. das Verhalten gegenüber Vorgesetzten war nicht so dolle. Das bedeutet nicht, das der Arbeitgeber das ändern MUSS, nur weil der Azubi es bemerkt.  Es ist immer möglich, unvorteilhafte Aussaen ändern zu lassen, aber letztlich geht es halt darum, ob man beweisen kann, dass man im Recht ist.

Gast

  • Gast
Re: keine außergerichtliche Einigung
« Antwort #4 am: April 27, 2009, 22:28:06 Nachmittag »
Herr... war ein äußerst interessierter Auszubildender und eignete sich während seiner Ausbildung Fachkenntnisse...

steckt hier auch eine bewusste Abwertung dahinter? Hört sich für mich zumindest so an, da der Zeugnisempfänger hier ja eher pauschal als Azubi genannt wird. Was müsste man denn in etwa beweisen, wenn ich es lieber so möchte:

Herr... war sehr interessiert und eignete sich während seiner Ausbildung Fachkenntnisse...

oder hat man auf solche Formulierungen als AN überhaupt keinen Einfluss?



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