Autor Thema: kurzer Zeugnis-Check  (Gelesen 4188 mal)

VLNPolo

  • Gast
kurzer Zeugnis-Check
« am: September 15, 2005, 18:02:43 Nachmittag »
Hallo,

ich habe von meinem Ex-Chef nach langem Bitten endlich mein Zeugnis bekommen, da wir nicht das allerbeste Verhältnis hatten bin ich aber nicht sicher, ob es so ok ist. Bin für jede Anregung dankbar, damit ich evtl. eine Korrektur erbitten kann:

Frau W., geb. am in, war in der Zeit von bis in unserem Unternehmen als Disponentin beschäftigt.

Auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes stellen wir unterschiedlichsten Unternehmen die Arbeitsleistung unserer fest angestellten Mitarbeiter zur Verfügung. Im Rahmen Ihrer Stellenbeschreibung war Frau Wilber für folgende Bereiche zuständig:

Auftragsakquise tel. und vor Ort
Kundenakquise tel. und vor Ort
Personalrecruiting
Personal Einstellungsgespräche
Überwachung und Einhaltung der AÜG Vorschriften
Überwachung der Personaleinsätze
Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Erstellung von Angeboten
Pflege der Personalakten

Aufgrund ihrer schnellen Auffassungsgabe arbeitete sich Frau W. zügig in ihr Aufgabengebiet ein.

Frau W verfügt über umfassende Fachkenntnisse in der Zeitarbeit, die sie sicher und zielgerichtet in der Praxis eingesetzt hat. Sie arbeitete planvoll, systematisch und ergebnisorientiert. Auch starkem Arbeitsanfall ist sie gewachsen. Sie überzeugt stets durch ihre Zuverlässigkeit, ist engagiert und belastbar.

Kunden gegenüber tritt sie immer höflich, freundlich und zuvorkommend auf uns überzeugt durch fundierte fachliche Beratung.

Frau W ist immer bereit auch zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Sie nutzt alle ihr gebotenen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung.
Frau W besuchte während ihrer Beschäftigungszeit bei uns ein Praxisseminar für die im UNternehmen eingesetzte Betriebssoftware und ein externes Seminar über "Verkaufstechniken in der Zeitarbeit".

Frau W arbeitete immer zu unserer vollen Zufriedenheit.

Das Verhalten von Frau W gegenüber Mitarbeitern, Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.

Frau W verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.

Wir wünschen Frau W geschäftlich und privat alles Gute.


Was mich an dem Zeugnis stört sind Dinge wie das Datum der Ausstellung (2 Monate nach meinem Austritt) und dass in das Geschäftslogo geschrieben wurde.

Wie gesagt, bin für jeden Hinweis dankbar und freue mich auf Antworten!!!!

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
kurzer Zeugnis-Check
« Antwort #1 am: September 15, 2005, 18:16:16 Nachmittag »
Die Zeugnsiformulierungen entsprechen der Note 2. Zu den unvorteilhaften Auffälligkeiten des Zeugnisses zählen insbesondere:

- das Zeugnis wirkt unstrukturiert, so finden sich Verhaltensaussagen mitten im Leistungsteil ("Kunden gegenüber tritt sie immer höflich... auf")
- es fehlen komplett Angaben zur Arbeitsbereitschaft wie engagiert, motiviert (=unmotivierte Mitarbeiterin); das Attribut "zielgerichtet " bezieht sich nur auf die Kenntnisse
- In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten
-es fehlen ein Dank und ein Bedauern über das Ausscheiden, was prinzipiell als deutliche Leistungskritik verstanden wird und die guten Noten unglaubwürdig macht
- eine deutlich verspätete Ausstellung kann als Hinweis auf Streit gedeutet werden

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

vlnpolo

  • Gast
Keine Korrektur bekommen
« Antwort #2 am: September 26, 2005, 12:52:11 Nachmittag »
Hallo,

und vielen Dank für Ihre Hilfe, Herr Schiller.

Ich habe meinem Ex-Chef letzte Woche einen freundlichen Brief geschrieben, mich für das Zeugnis bedankt, aber dennoch einen Korrekturvorschlag meinerseits angehängt mit der Bitte/Frage, dies zu ändern.

Jetzt habe ich einen Brief von meinem Ex-Chef bekommen in dem steht folgendes: Er findet das Zeugnis in Ordnung und daher sieht er keine Notwendigkeit einer Korrektur.

Was kann/soll ich jetzt tun??

Vielen Dank für nochmalige Hilfe!!

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
kurzer Zeugnis-Check
« Antwort #3 am: September 27, 2005, 00:42:33 Vormittag »
Nach erneutem Lesen des Zeugnisses muss ich einen Kritikpunkt revidieren: es fehlen NICHT komplett Angaben zur Arbeitsbereitschaft, es gibt die Aussage "...ist engagiert". Bitte entschuldigen Sie mein Versehen.

Sofern Sie mit Ihrem ehemaligen Vorgesetzten offen sprechen können, es also kein Ausscheiden im Streit gegeben hat bzw. die Gesprächsbereitschaft aus anderen Gründen eher gering ist, sollten Sie ihn auf die einzelnen Punkte wie z.B. das Fehlen von Dank und Bedauern ansprechen. Möglicherweise wurde dies versehentlich ausgelassen. Wenn es jedoch Absicht war, ist es schwierig: Dank und Bedauern sind z.B. subjektive Empfindungen, die man nicht einfordern kann.

Bitte lesen Sie hierzu den Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.

Zu einer konkreten Rechtsberatung ist nun allerdings nur ein Rechtsanwalt befugt. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch. Über den Anwaltssuchservice unserer Internetseite (http://www.arbeitszeugnis.de/anwaltssuche.php) finden Sie schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zeugnis Check!

Begonnen von Schönauge

1 Antworten
2567 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 14, 2013, 00:07:32 Vormittag
von Kalli66
xx
Zeugnis Check!

Begonnen von Riposte

1 Antworten
2616 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 19, 2013, 11:34:41 Vormittag
von Demel
xx
Arbeitszeugnis check

Begonnen von Bzai

1 Antworten
1986 Aufrufe
Letzter Beitrag September 22, 2016, 16:32:04 Nachmittag
von Matze78
xx
bitte um check meiner leistungsbeurteilung!

Begonnen von Malu

1 Antworten
2629 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 14, 2007, 21:48:09 Nachmittag
von Maggy