Autor Thema: Mein Chef weigert sich mein Zeugnis zu unterschreiben  (Gelesen 3890 mal)

JensR.

  • Gast
Mein Chef weigert sich mein Zeugnis zu unterschreiben
« am: April 05, 2007, 19:29:01 Nachmittag »
Hallo alle zusammen,

ich hab ein ernstes Problem. Ich habe bei einer Firma meine Lehre am 07.07.2006 abgeschlossen und wurde dann in ein 2 jähriges Arbeitsverhältnis übernommen. Also ich bin noch dort beschäfftigt. Unser Junior Chef hat mir ein Arbeitszeugnis geschrieben (nach 250 mal auffordern und 4 Monaten). Das hab ich auch gleich bewerten lassen, da mir das ganze schon recht kurz und "nicht fachmännisch" geschrieben vorkam. Dabei ergab sich die Bewertung einer 5 (durch arbeitszeugnis.de).

Ich habe lange überlegt was ich machen soll und habe meinen Chef und Junior damit konfrontiert (höfflich und zurückhaltent) und der Junior beschimpfte mich und sagte mir das ich kein Vertrauen hätte und mit nix zufrieden wäre. Ich solle mir selbst ein Zeugnis schreiben.

Gesagt getan, ich hab mir dann also von arbeitszeugnis.de eines schreiben lassen und habe es heute (05.04.07) meinem Chef vorgelegt. (Ich habe nicht gesagt er soll es unterschreiben, sondern lediglich er solle es prüfen und mir sagen was er davon hält). Natürlich habe ich meine Leistungen bewertet wie ich mich einschätze (Durch mehrfache Sonderzahlungen für besondere Leistungen seitens meines Chefes, bin ich davon ausgegangen das ich in allen Bereichen seinen vorstellungen entsprochen habe, vor allem weil ich ja auch als einzigster übernommen worden bin)

Und das ende vom Lied war das mein Chef mich rund machte wie nen Fussball wie ich es wagen könnte... Zumutung... Arsc*****... Anmassung....

Also bin ich um 17 Uhr nach Hause. Ohne Zeugnis und total fertig von den Beschimpfungen.

Ich möchte meinem Chef ja nicht unterstellen, aber mein altes Zeugnis lies mich schon darüber nachdenken ob er mich vllt. für den Markt unansehnlich machen möchte.

Was soll ich denn nun nur tun?!?

Ich habe echt Angst vor Dienstag, da dann auch der Junior wieder aus dem Urlaub da ist.

Bitte helft mir

Jens

Demel

  • Gast
Mein Chef weigert sich mein Zeugnis zu unterschreiben
« Antwort #1 am: April 07, 2007, 01:05:49 Vormittag »
Allein die Reaktion zeigt ja schon, dass diese Herren ein Problem haben (und nicht etwa du).

Wenn ein Chef einen Zeugnisvorschlag unangemessen bzw. übertrieben findet, schaut er einen schief an oder lächelt im schlimmsten Fall ironisch. Er hat ja selbst in der Hand, was er akzeptiert und was nicht. Wer ausrastet fühlt sich vermutlich in seiner Autorität verletzt. Das kann ein generelles Egoproblem sein, manche Chefs akzeptieren ja nicht mal, dass Arbeitnehmer eine eigene Meinung haben. Es kann auch an der Branche liegen, in manchen herrscht ja generell ein sehr rauher Ton. Oder sie fühlen sich ertappt, weil die Analyse Fehler aufgedeckt hat (man sollte dem Chef nicht unbedingt die ganze Auswertung vor die Nase halten, das wirkt dann wie ein Urteil über deren Kompetentz als Zeugnisschreiber).  

Wie dem auch sei, es ist DEIN Zeugnis, du musst sich später damit bewerben und jeder Vorgesetzte muss akzeptieren, dass man ein Zeugnis nicht einfach widerspruchslos abnickt, sondern darüber sprechen möchte.

Ich weiß nicht, ob es noch um das Ausbildungszeugnis oder um ein aktuelles Zwischenzeugnis ging.  Ich weiß auch nicht, was (außer der Note) die Analyse aufgedeckt hat. Interessant wäre auch die Frage, ob man dir in Aussicht gestellt hat, dass der Vertrag verlängert wird.

Wenn nicht, würde ich so argumentieren:
1) Da mein Vertrag nicht verlängert wird, muss ich mich bald neu bewerben
2) Ohne überzeugende Zeugnisse habe ich auf dem Arbeitsmarkt wenig Chancen
3) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass mir ein gutes, gerechtes  Zeugnis sehr am Herzen liegt
4) Das Zeugnis zeichnet ein sehr schlechtes Bild von meiner Leistung.
5) Welche Note wollen Sie mir geben?  
6) Was genau kritisieren Sie an meiner Zeugnisfassung?

Hierbei ist zu beachten;:
Ein gutes Zeugnis muss vollständig sein, siehe auch ein sehr ausführliches Urteil des LAG Hamm (http://www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de/meldung_volltext.php3?si=4616cd9bd3f13&id=40378884e83f4&akt=urteile&view=&lang=1), in dem es z.B. heißt: Zwar obliegt es dem Arbeitgeber, das Zeugnis zu formulieren. Danach ist er frei bei seiner Entscheidung, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will (BAG, Urteil vom 29.07.1971 = AP Nr. 6 zu § 630 BGB); er muss sich jedoch der Zeugnissprache bedienen, die sich in der Praxis allgemein herausgebildet hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er sich beispielsweise im Rahmen der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung dem Zeugnissprachgebrauch anschließt, die die Beurteilung mit Graden der Zufriedenheit zum Ausdruck bringt.

Ebenso hat er bei der Beurteilung des Arbeitnehmers einen nach der Verkehrssitte üblichen Maßstab anzulegen. In der Zeugnissprache existieren daher ständig wiederkehrende floskelhafte Sätze, die wohlwollender klingen, als sie gemeint sind (BAG, Urteil vom 12.08.1976 = AP Nr. 11 zu § 630 BGB). Unter dem Begriff der Leistung ist die berufliche Verwendbarkeit eines Arbeitnehmers zu verstehen.
Sie umfasst die Merkmale der Arbeitsbereitschaft, der Arbeitsbefähigung, der Arbeitsweise, des Arbeitsvermögens und des Arbeitsergebnisses, bei Arbeitnehmern in vorgesetzter Funktion auch die sogenannte Führungsleistung.


Hier steht ja auch noch mal deutlich: "die wohlwollender klingen, als sie gemeint sind".  Da in Zeugnissen auch unterdurchschnittliche Leistungen noch wohlwollend umschrieben werden (z.B. „Er/Sie hat unseren Erwartungen entsprochen“ = Note 4), sind für die Bewertung guter und sehr guter Leistungen  deutlich stärkere Formulierungen erforderlich (z.B. „Seine/ Ihre Leistungen lagen stets sehr weit über unseren Erwartungen“ = Note 1). Das schätzen manche Zeugnisaussteller falsch ein. Hier noch mal der Link zur Übersicht über ein vollständiges Zeugnis, das kannst du ja auch mal vorlegen:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf

Viel Erfolg!


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