Autor Thema: Mitarbeitereinschätzung im laufenden Arbeitsprozeß  (Gelesen 3014 mal)

Mandy

  • Gast
Mitarbeitereinschätzung im laufenden Arbeitsprozeß
« am: November 01, 2005, 09:45:41 Vormittag »
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem die Stelle des Geschäftsführers 2004 neu besetzt wurde und in diesem Jahr ein neuer Vorstand gegründet wurde(Verein), erhält nun zum ersten Mal jeder Mitarbeiter eine sogenannte "Mitarbeitereinschätzung" mit beigefügter Stellenbeschreibung.
Ein Wechsel in der Leitungsebene ist nicht geplant.

Nun meine Frage:
  1. Ist es üblich ,auch wenn keine Entlassung ansteht in dieser
      Form eine  solche Einschätzung zu akzeptieren.
  2. Mit  dem Inhalt, besser mit der Formulierung des Schreibens
      bin ich nicht einverstanden.Sie enthält mehrere Widersprüche in
      der  Aussage .Ebenfalls wurde die gesundheitliche Belastbarkeit  
      kritisiert .

Danke für die Antwort

Freundliche Grüße
Mandy

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Mitarbeitereinschätzung im laufenden Arbeitsprozeß
« Antwort #1 am: November 01, 2005, 14:46:59 Nachmittag »
1. Ist es üblich ,auch wenn keine Entlassung ansteht in dieser
Form eine solche Einschätzung zu akzeptieren.

Die regelmäßige Erstellung von Mitarbeiterbeurteilungen ist, insbesondere bei Vorgesetzten- und Stellenwechseln, üblich.

2. Mit dem Inhalt, besser mit der Formulierung des Schreibens
bin ich nicht einverstanden.Sie enthält mehrere Widersprüche in
der Aussage .Ebenfalls wurde die gesundheitliche Belastbarkeit
kritisiert .

Ihre Frage?

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners http://www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann wahlweise über eine 0190-Nummer oder ein Online-Formular, da eine Rechtsberatung nicht kostenlos sein darf.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Mandy

  • Gast
Dankesgruß von Mandy
« Antwort #2 am: November 02, 2005, 09:20:00 Vormittag »
Zitat von: "Klaus Schiller"
1. Ist es üblich ,auch wenn keine Entlassung ansteht in dieser
Form eine solche Einschätzung zu akzeptieren.

Die regelmäßige Erstellung von Mitarbeiterbeurteilungen ist, insbesondere bei Vorgesetzten- und Stellenwechseln, üblich.

2. Mit dem Inhalt, besser mit der Formulierung des Schreibens
bin ich nicht einverstanden.Sie enthält mehrere Widersprüche in
der Aussage .Ebenfalls wurde die gesundheitliche Belastbarkeit
kritisiert .

Ihre Frage? Man bringt zum Ausdruck,dass ich  an mich manchmal zu hohe Anforderungen stelle und das Team dadurch gefährde!(ich arbeite aus ges.Gründen nur 4 Std.täglich) Danke für eine kurze Antwort,  verehrter Herr Schiller,das ist doch ein dicker Brocken!
Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners http://www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann wahlweise über eine 0190-Nummer oder ein Online-Formular, da eine Rechtsberatung nicht kostenlos sein darf.

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Mitarbeitereinschätzung im laufenden Arbeitsprozeß
« Antwort #3 am: November 02, 2005, 15:53:46 Nachmittag »
Wie ich Ihrem Hinweis ("arbeite aus ges. Gründen nur 4 Std. täglich") entnehme, ihr Ihre Belastbarkeit in der Tat eingeschränkt. Da ich die Umstände nicht kenne, kann ich nicht bewerten, ob der Vorwurf ("stellt manchmal zu hohe Anforderungen an sich") ungerechtfertigt ist.
In einem Arbeitszeugnis bleiben - im Gegensatz zu einer internen Beurteilung - Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen unerwähnt, solange diese keine direkten Risiken beinhalten (z.B. Epilepsie).